Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

3. Kurzer Abriss über die wichtigsten demographischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen Mit den nachfolgenden Ausführungen soll ein knapper Überblick über die wichtigsten demographischen und sozio-ökonomischen Rahmenbe- dingungen des Landes gegeben werden, sind sie doch für landschaftli- che Veränderungen massgeblich. 3.1 DER RAUM UND SEINE STAATSENTWICKLUNG Das liechtensteinische Staatsgebiet umfasst seit den Grenzrevisionen mit der Schweiz (Grenzabschnitt Rhein bis Naafkopf, LGB1. Nr. 7, 1952, sowie der festgelegten Grenze im Rhein, LGB1. Nr. 9, 1956) und Österreich (LGB1. Nr. 19, 1960), vgl. BUEHLER, 1985a, eine Lan- desfläche von 160,008 km2. Liechtenstein teilt 41,1 km seiner Landes- grenze mit der Schweiz (St. Gallen 27,1 km und Graubünden 14,0 km) sowie 34,9 km mit Österreich, wodurch die Landesgrenzenlänge insge- samt 76 km ausmacht. Das heutige Liechtenstein war schon durch Käufe, Erbteilungen und andere Ereignisse wiederholt in einem grösseren Staatsverband ver- eint, bevor es durch Kauf der Herrschaft Schellenberg am 18. Jänner 1699 und der Grafschaft Vaduz am 22. Februar 1712 durch Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein vom damaligen deutschen Kaiser Karl VI am 23. Jänner 1719 zum reichsunmittelbaren Fürsten- tum unter dem Namen Liechtenstein erhoben wurde. Im Jahre 1806 verlieh Napoleon dem Fürsten von Liechtenstein gemäss der Rhein- bundakte die Souveränität, und als solches war das Land von 1815 — 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Als dieser zerfiel, schloss 68
	        

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