Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

- 836 - von Krenkingen' gefertigt, wogegen er dem letzteren 66 Pfund Heller und dazu drei Pfund Heller für die seiner Mutter genommenen Kühe gibt. Es siegeln Hans von Krenkingen', Konrad von Schellenberg2, sowie auf des von Krenkin- gen' Bitte dessen Oheim Reinhold von Urslingen5, Egloff von Falkenstein6, auf Bitten Konrads von Schellenberg2 Ritter Heinrich von Randegg7 und Oswald von Waltenberg, genannt von Wildenstein8. Original im Fürstlich Fürstenbergischen Archiv Donaueschingen, derzeit nicht greifbar. - Pergament mit den beschädigten Siegeln der Aussteller. Regest: Fürstenbergisches Urkundenbuch, Bd. 6, n. 128, S. 209. 1 Krenkingen, Stadt Waldshut-Tiengen BW. 2 Konrad von Schellenberg-Hüfingen, Benzen Sohn. 3 Allmendshofen, Stadt Donaueschingen BW. 4 Aitlingen, abgegangen bei Riedöschingen, Stadt Blumberg. 5 Irslingen, Burg in Epfendorf n. von Rottweil. 6 Falkenstein, unbestimmt. 7 Randegg, Gottmadingen, LK Konstanz. 8 Wartenberg gen. von Wildenstein, von Leibertingen bei Messkirch. 642. 1412 November 23. Graf Rudolf von Montfort1, königlicher Landvogt in Schwaben, erklärt, dass zwischen Wilhelm und Jerg von End2, Gebrüdern und Bürgermeister, Rat und Bürgschaft zu Konstanz3, Streit herrschte, sie ihn aber jetzt zum Obmann eines Schiedsgerichtes ausgewählt haben; Wilhelm und Jerg von End2 setzen als ihre Schiedleute Rudolfs Bruder Graf Wilhelm von Montfort4, Herrn zu Tett- nang und Walther von Königsegg5, dagegen setzt die Stadt Konstanz3 die wackeren Tölzer von Schellenberg6 («dievesten Toltzern von Schellen- berg») und Konrad von Wolfurt7 zu Überlingen8. Nachdem sie versprochen, das Urteil zu halten und zwei weitere Schiedleute, Hans Zürcher von Ravens- burg9 und Rudolf Schiaich von Lindau10 aufgenommen worden sind, erfolgt der Spruch. Sie werden beiderseits zu guten Freunden gesprochen; die von End
	        

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