Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

- 808 - stellen und einen Tag Fahrdienst mit dem Gespann leisten. Falls Federspiel auf den Gütern wäre oder noch darauf käme, ist das vom Kauf ausgenommen, ebenso «Rempen», Weiher und Jungholz. Vidimus von 1560 Mai 8 im Stadtarchiv Wangen n. 982 durch Bürgermeister und Rat von Lindau. - Pergament 21,1 cm lang x 59,5, Plica 6,3 cm. - Siegel der Stadt Lindau in gelber Wachspfanne, rund, rot, 4,0 cm, abgewetzt, zerdrückt, Linde. Umschrift: + S SECRETVM 
- Rückseite: «Vmb 
Berlinsow» (16. Jahrh.); «Mangolz Au vnd Prasperg betreffendt» (17. Jahrh.). 1 Heinrich V. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg. 2 Hans IV. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg. 3 Prassberg, Leupolz, Stadt Wangen BW. 4 Gumpeltshofen, Stadt lsny, Allgäu. 5 Wangen BW. 6 Berlisow unbestimmt. 7 Meggen bei Göttlislwfen, Gde. Eisenharz. 617. 1404 April 6. Heinrich von Schellenberg1 («Hainrich von Schellenberg») erklärt, dass er mit dem Abt Friedrich von Kempten2 und Hans dem Truchsess zu Waldburg3 nach Streitigkeiten wegen des Jagens vereinbart habe, welches er, seine Knechte und sie Seinen in Abt Friedrichs Wildbännen und dessen Graf- schaft ausgeübt haben, auch wegen des Gerichtes über Frevel ausserhalb der Pfarre Haldenwang4. Nun haben Walther von Königsegg5 und der Bürgermei- ster und Rat der Stadt Kempten2 zwischen beiden Parteien folgendermassen entschieden: Heinrich von Schellenberg soll die Sachen mit dem Abt Friedrich und dem Truchsess von Waldburg3 vor dem Städtebund um den See und im Allgäu austragen, jetzt und in Zukunft. Auch soll Heinrich von Schellenberg' dem Abt eine Grenzuntersuchung wegen des Grimolts gestat- ten, Friedrich soll dem Heinrich' nach Anforderung eine Urkunde wegen den Limbach geben, wie in Memmingen6 ausgemacht wurde; in der Klage, die der Abt, der Truchsess3 und Heinrich der Diesser erhoben haben wegen Hein- richs1 Leuten und Gütern soll erst nach dem Spruch der Städte entschieden
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.