Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

2.4.2 DER KAMPF GEGEN DEN RHEIN Die Wegverbindungen wie Siedlungen lehnten sich deshalb an die hochwassersicheren Talhänge an. Ernsthafte Bemühungen, den Rhein zu begrenzen, gehen auf das 11./12. Jahrhundert zurück, wobei der erste Uferschutz sich wohl auf die Sicherung weniger Punkte, zum Beispiel Fährstationen, konzentrierte (BERTSCHINGER, 1978). Der vom Ingenieur-Hauptmann ROEMER im Jahre 1769 erstellte karto- graphische Plan des Rheines (vgl. Ausschnitt Abb. 6) gibt ein gutes und anschauliches Bild des Rheinverlaufes wie auch der damals bekannten Wuhrbautechniken. Dieser Uferschutz beschränkte sich gemäss Kar- tendarstellung darauf, einzelne Orte entlang des Flusslaufes durch stromwärts verlaufende Schupfwuhre aus Holz und Stein zu schützen, wobei das Wasser so dem Nachbarn «zugeschupft» wurde. Im Hinter- land war teilweise ein Dammsystem ohne einheitliche Ausrichtung vorhanden. Die Binnengewässer flössen damals im Talraum noch weitgehend nach den naturräumlichen Gegebenheiten. Die breiteren, grundwassergespeisten Giessen waren reich mit weiteren verästelten Kleingewässern und Feuchtgebieten vernetzt. Eher zaghaft, zu Beginn des 19. Jhs. und verstärkt auf das Jahrhundertende hin, nahmen die Entwässerungsbemühungen konkrete Formen an (vgl. OSPELT, 1972). Die weitere Auflandung des Rheinbettes führte im Verlaufe des 18. Jahrhunderts zu zunehmenden Rückstauungen der seitlichen Zubringer, was verbunden mit den grösseren Rheinüberschwemmun- gen auch zu Verheerungen führte. Alte Prallhänge des noch mäandrie- renden Rheines sind beim «Entenmoos-Neugrütt» zwischen Triesen und Balzers auf der Höhe der alten Landstrasse (vgl. Kap. 5.3.8) und sehr ausgeprägt zwischen Triesen und Vaduz auf der Höhe nördlich «Maschlina» (vgl. Abb. 7) zu erkennen. Ältere Rheinläufe oder Zweiggewässer und Zubringer des Haupt- Flusses sind auch in Luftbildern auszumachen7. Im Jahre 1790 wurde erstmals zwischen der Herrschaft Werdenberg und dem Fürstentum Liechtenstein unter den Auspizien der Eidgenös- sischen Tagsatzung ein Vertrag abgeschlossen, der das unselige Schupf- wuhrsystem zugunsten einer einheitlichen Rheinbettbreite von 150 Klaftern (285 m) festsetzte. Diese Absichtserklärungen konnten damals allerdings infolge mangelnder Finanzen der anstossenden Gemeinden noch nicht verwirklicht werden. 39
	        

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