7.8 AUSBLICK Die Veränderungen der Landschaft, wie sie in Kap. 5 zur Darstellung gelangten, machen augenfällig, wie nur eine Menschengeneration unsere einstige Vielfalt stark beeinträchtigte. Würden wir den Raub- bau an den Bodenressourcen in gleichem Stile weiter vorantreiben, so wäre in 60—70 Jahren im Talraum des Fürstentums Liechtenstein der Stadtstaat erreicht. Auch die qualitativen Verluste sind durch nicht möglichen Ersatz auf den gleichen Höhenstufen als sehr massiv zu bezeichnen. Die in Kap. 7 gezogenen Folgerungen konnten darum knapp dargestellt werden, weil es sich um das Ziehen klarer raumord- nerischer Konsequenzen handelt. HUNZIKER (1985) und WEISS (1981) stellten für die Schweiz fest, dass eine «Wende im Grossen» für die Natur- und Landschaftsschutz-Bestrebungen noch nicht feststellbar sei. Die Zahl der Einzellösungen scheint hingegen zuzunehmen. Als gute Einzellösung im liechtensteinischen Rheintalraum konnte auf das Flurgehölz-Rahmenkonzept (vgl. 5.3.9.8) verwiesen werden. Derar- tige Fälle müssten im politischen Alltag in der Mehrzahl der anstehen- den Fälle vermehrt angewendet werden. «Die Wende im Grossen» ist im übrigen nur durch eine grundsätzliche Veränderung der Wertmassstäbe und Zielsetzungen möglich. Diese Wende wäre mit einem Warten auf eine künftige Generation mit landschaftsgerechteren Entscheidungen zu spät für den liechtensteini- schen Rheintalraum. Die nächsten Jahre des Verhaltens und Tuns werden hier entscheidend sein. 287