Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

- Erhaltung der bisher extensiv genutzten Flächen (Halbtrockenrasen, Riedwiesen) und deren Förderung über Flächenbewirtschaftungs- prämien sowie Berücksichtigung weiterer Naturschutzprogramme (z. B. Ackerrand etc.). - Förderung von Elementen einer naturnäheren Landwirtschaft, z. B. zeitweilige Brachlegung, Übernahme von Elementen eines integrier- ten Pflanzenschutzes, Verbesserung der Beratung. - Ausbau des Systems von Direktzahlungen, womit die Einkommens- gestaltung nicht mehr zwingend an die Erwirtschaftung höherer Erträge mittels Intensivierung und Mechanisierung gebunden wird. - Überprüfung der bisherigen Praxis der Subventionierung von land- wirtschaftlichen Hochbauten hinsichtlich Betriebsgrössen und betrieblicher Rahmenbedingungen. - Abwicklung eines Pachtrechtes. 7.5 EXKURS: NOTWENDIGKEIT DER AUSARBEITUNG EINES ERNÄHRUNGSPLANES FÜR ZEITEN GESTÖRTER ZUFUHR Die Schweiz kennt eine Ernährungsplanung für Zeiten gestörter Nah- rungsmittelzufuhr von aussen. Hierin spielt die Eigenversorgung eine zentrale Rolle (BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFTLICHE KRIEGSVORSORGE, 1983). Diese kann nur gewährleistet werden, wenn die entsprechenden Raumreserven, d.h. die landwirtschaftlich nutzbare Fläche vorhanden ist. Die Ernährungsplanung stützt sich auf drei Säulen, nämlich Reduktion des Verbrauchs durch Rationierung (heutiger Verbrauch rund 3400 kcal pro Kopf, bei Rationierung rund 2400 kcal), Sicherung des Überganges von der Friedens- zur Kriegs- wirtschaft durch Vorratshaltung und schliesslich die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion (vgl. Abb. 131). Vorratshaltung und Rationierung sind organisatorische Probleme, während eine Steige- rung der landwirtschaftlichen Produktion heute zu einem Raumord- nungsproblem geworden ist. Die Steigerung der Eigenproduktion soll gemäss schweizerischem Ernährungsplan 80 (EP 80) einerseits durch eine vermehrte Kalorienproduktion (Einschränkung der Tierhaltung 278
	        

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