tionsbeantwortung mit dem
Titel: «Schutz des Landwirtschaftsbodens ist gewährleistet - Regierung nimmt ihre Verantwortung wahr». Diese Aussage hält den erhobenen Daten nicht stand. Seit der Siedlungs- Bestandesaufnahme 1980 sind bis zum 11. Februar 1986 weitere flä- chenwirksame Übernahmen in Bauzonen im Ausmass von weiteren 387 120 nr, also knapp 0,4 km2, neu festzuhalten (vgl. Tab. 26). Von einem Stabilisieren der bestehenden Bauzonen kann deshalb, trotz Platzes für mehr als 100 000 Einwohner, nicht gesprochen werden. Die landesweite Landwirtschaftszone bleibt nach wie vor für Liechtenstein ein pendentes, überlebenswichtiges Postulat. Derzeit steht eine Geset- zesinitiative der Umweltschutzorganisationen in Erwägung, um den vorhandenen Immobilismus zu überwinden. 7.4 ÜBERPRÜFEN DER LANDWIRTSCHAFTSPOLITIK, INS- BESONDERE DER BISHERIGEN SUBVENTIONSPOLITIK Das Spektrum jener Kreise, welche eine Reform der Agrarpolitik für notwendig hält, wird grösser und reicht von der Volkswirtschaft über die Konsumenten, Kleinbauern bis hin zu den Verantwortlichen für den Natur- und Landschaftsschutz. Zentrales Anliegen einer Neu- orientierung der Landwirtschaftspolitik ist der Ersatz von Preisstüt- zungsmassnahmen an Produkten durch direkte Einkommens- und Strukturbeiträge. Die Landwirtschaft soll vermehrt für jene Leistungen entschädigt werden, die sie für die Gesellschaft erbringt. Gleichzeitig sind diejenigen Subventionen abzubauen, welche die mengenmässige Produktion fördern. In Liechtenstein muss das Fehlen eigener Zielvorstellungen, ein Leit- bild mit entsprechenden Massnahmen für eine eigenständige Landwirt- schaftspolitik, als Mangel empfunden werden. Die liechtensteinische Landwirtschaftspolitik wird sich mit grundsätzlichen Fragen und mit Lösungsansätzen auseinanderzusetzen haben. Es wird derzeit nach mündlicher Auskunft des Leiters des Landwirtschaftsamtes vom 20. Juni 1986 im wesentlichen der Agrarpolitik der Schweiz (vgl. 6. Landwirtschaftsbericht) gefolgt. Dabei wären die konkreten standorts- gegebenen (vor allem Bodenknappheit) und spezifischen gesellschafts- 276