Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Fliessgewässern mit Profilausweitungen, Neugestaltung von Hecken und Feldgehölzinseln, Tümpelanlagen etc.). Koordination aller Planungs- und Realisierungsschritte mit den für die Wahrung der Naturschutzinteressen zuständigen Stellen. Der durch die eingebrachten Naturschutzpostulate offensichtlich anfallende Minderertrag ist durch entsprechende Förderungen aus- zugleichen. Mit Vorteil sind die wichtigsten Ökozellen im fraglichen Gebiet im Eigentum der öffentlichen Hand. 269
	        

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