Fliessgewässern mit Profilausweitungen, Neugestaltung von Hecken und Feldgehölzinseln, Tümpelanlagen etc.). Koordination aller Planungs- und Realisierungsschritte mit den für die Wahrung der Naturschutzinteressen zuständigen Stellen. Der durch die eingebrachten Naturschutzpostulate offensichtlich anfallende Minderertrag ist durch entsprechende Förderungen aus- zugleichen. Mit Vorteil sind die wichtigsten Ökozellen im fraglichen Gebiet im Eigentum der öffentlichen Hand. 269