Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Kultur dar. Anhaltende Regenfälle bewirken hier ein Wegschwemmen der obersten Humusschicht, weil der Boden nicht genügend bewachsen ist, bzw. das «Unkraut» abgespritzt wird. Gerade in Maiskulturen setzt das Pflanzenwachstum erst relativ spät ein und der Boden bleibt damit ungebunden59. Der Maisanbau stieg in Liechtenstein subventionspolitisch60 gefördert von 82 ha des Jahres 1965 auf den Spitzenwert von 657 ha des Jahres 1984 stark an und nimmt somit heute fast ein Drittel der landwirtschaft- lichen Gunstlagen ein (vgl. Tab. 25). Ein jährlicher Bodenabtrag von rund 40 Tonnen pro Hektare stellt nach Prof. Sticher beim Maisanbau keine Ausnahme dar, was immer- hin eine jährliche Bodenverminderung von vier Millimetern bedeutet (vgl. Ergebnisse des ETH-Laboratoriums für Bodenkunde: In der Schweiz wird tonnenweise Boden weggeschwemmt, Basler Zeitung, 18.5. 1985). Die liechtensteinische Tallandschaft ist heute im verblie- benen Agrarraum vom monokulturellen Maisanbau geprägt (vgl. etwa das «Schellenberger Riet» entlang der Landstrasse von Ruggell nach Nofels). Erich Hoop, der staatliche Verantwortliche für den Flurge- hölzanbau, stellte zudem fest, dass nach längerem Maisanbau unter ständigem Pestizideinsatz''1 sich derartige Standorte für ein Gehölzauf- kommen nicht mehr eignen (pers. Mitt.). REAL (1979b) bezeichnet die Subventionierung des Silomais' als «Unikum auf der ganzen Welt». Die intensive landwirtschaftliche Nutzung von Torfböden, z. B. mittels Maisanbau, ist somit ein Raubbau an nicht erneuerbaren Ressourcen (vgl. JENNI, 1983). Die landwirtschaftliche Nutzung hat sich demge- mäss den besonderen Standortsverhältnissen anzupassen. Böden mit grösserer Moormächtigkeit sollten auch nach der Entwässerung nicht tiefgründig austrocknen, um neuerliche Torfsackungen zu verhindern. Entsprechend einem auf relativ hohem Niveau (50—80 cm unter der Grasnarbe) regulierten Grundwasserstand - der bei den neuesten Drainageprojekten angestrebt wird - kann nur eine futterbauliche Nutzung des Bodens sinnvoll sein. Die Gemeinden Gamprin und Eschen haben aufgrund der Untersu- chungen und Empfehlungen der Eidg. Forschungsanstalt für landwirt- schaftlichen Pflanzenbau, Zürich-Reckenholz, Reglemente zur Bewirt- schaftung des gemeindeeigenen Bodens erlassen, in denen aufgrund der spezifischen Eignungen Nutzungszonen ausgewiesen und die Nut- 262
	        

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