Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Als Pflanzgartenchef wurde David Schädler, Triesenberg, als Verant- wortlicher für die Windschutzpflanzungen Erich Hoop, Eschen, bestellt, die beide seit den 1950er Jahren für das künftige Programm zuständig waren. Regierung und Landtag haben ab 1949 für Windschutzpflanzungen jährlich Fr. 10-20 000. -, in den 1980er Jahren bis gegen Fr. 100 000. - zur Verfügung gestellt. Seit 1949 wurden, wo immer Bodenflächen erhalten werden konnten, auch Pflanzungen durchgeführt. Daraus ergeben sich naturgemäss Erschwerungen bei der konsequenten, netz- förmigen Staffelung solcher Anlagen. Ein gesetzlicher Zwang, Wind- schutzpflanzungen dulden zu müssen, besteht für die Bodenbesitzer nicht. Um den Gesamterfolg des Pflanzprojektes dennoch zu gewähr- leisten, bemühten sich die Gemeinden um den Kauf (bzw. den Abtausch) des entsprechenden Bodens. Die meisten Pflanzungen konnten im Zuge von Drainagen im Schaaner-, Eschner- und Gampri- ner Riet angelegt werden, so dass bis Ende der 1960er Jahre das Schwergewicht der Pflanzungen im Dreieck Schaan-Nendeln-Ben- dern lag. 5.3.9.5 GESETZLICHE ABSICHERUNG DER FLURGEHÖLZE Mit der Verordnung der Regierung vom 23. August 1956 (LGB1. Jg. 1956, Nr. 14, 25. Okt. 1956) über die Ausrichtung von Landessubven- tionen wurde in Art. 57 
ausgeführt: «Die Kosten für die Anlage der Windschutzpflanzungen in der Talebene übernimmt das Land. Die für EscVien MaurBn Santenstein 223
	        

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