Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

nur hässlich und ein Fremdkörper in dieser Kulturlandschaft (siehe Abb. 99), sondern entspricht in keinem Fall der ihm offensichtlich zugedachten Notwendigkeit. Hier wie anderswo im Strassen- und Wasserbau wird ein Perfektionis- mus betrieben, der sich durch Sicherheitsüberlegungen allein nicht mehr rechtfertigen lässt. WEISS (1983) stellt mit Recht fest, wer die Umweltveränderungen über längere Zeitspannen 
verfolgt, «bemerkt eine zunehmende Tendenz, höhere Sicherheit einseitig mit technischen und baulichen Massnahmen zu bewerkstelligen, anstatt mit einem Ver- halten, welches den Gegebenheiten der natürlichen Umwelt, aber auch den Grenzen unseres eigenen Menschseins besser angepasst ist, was nicht zuletzt auch mit einem Abbau an hektischer Aktivität und Mobilität geschehen könnte». WEISS spricht in diesem Zusammenhang auch 
vom «Gesetz des abneh- menden Grenznutzens» und meint, dass der materielle Aufwand immer grösser werde, während die damit erzielte Erhöhung der Sicherheit nur noch marginal sei. Dabei werden die ideellen Anliegen des Land- schaftsschutzes nicht höher als die Sicherheit des Menschen eingestuft. Nur sollte der Mensch Teil der Umwelt - ausgestattet mit Reaktions- vermögen wie natürlichem Instinkt - bleiben und nicht bloss Beherr- scher und Manipulator der Natur. Mit derartigen Bauwerken, seien sie auch noch so klein, werden Zeichen gesetzt, wie man sie sich nicht wünschte. DIE HOHE BRUCK Der «Spaziergang» endet auf der Höhe eines Querweges zur neuen Landstrasse am beginnenden Siedlungsbereich. Auf einer Trafostation steht der Flurname «Hochbruck» (vgl. Abb. 100). Das einst hier durch- Abb. 100: Schild an einer Trafo- station als Relikt eines Flur- namens Hochbruck 207
	        

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