Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

im 17. Jahrhundert sind dann neben deutschen auch wieder lateinische Umschriften zu finden. Die Entwicklung der Umschriften bei den bürgerlichen Siegeln scheint parallel mit der bei den adligen verlaufen zu sein: Bis ins 15. Jahrhundert waren sie lateinisch, dann deutsch und im 17. Jahrhun- dert wurden die Namen gelegentlich latinisiert. Offensichtlich wurden lateinische Bezeichnungen nun als repräsentativer empfunden. In manchen Fällen wurden die Umschriften zweisprachig (teils deutsch, teils lateinisch) abgefasst. Beispiele dafür sind die Siegel von Graf Rudolf IV. von Sulz (Nr. 13), Albrecht Wolf (Nr. 148) und Jodok Thöny (Nr. 179). Ein in der Sphragistik äusserst seltenes Beispiel für Zweisprachigkeit ist die zweireihige Umschrift des Erzbischofs Basilius von Jerusalem (Nr. 102): Die äussere Reihe nennt den Siegelführer in lateinischer, die innere in armenischer Sprache. Für die Abfassung der Umschriften gab es zwei Muster: Beim einen stand lediglich der Name des Siegelführers und sein Amt, z.B. IORG : PARGANT. Beim andern fängt die Umschrift an mit SIGILLVM (oder der Abkürzung S), dann folgt der Name des Siegelführers, der - zumindest bei den lateinischen Umschriften - meist in den Genitiv gesetzt wurde: S • RVDOLFI • COMITIS. Viele Umschriften werden mit einem Kreuz eingeleitet, das in der Regel oben in der Mitte steht. Solche Kreuze gelten - sofern sie nicht als blosse Trennungszeichen zwischen einzelnen Wörtern der Um- schrift stehen - als Anrufungen Gottes (symbolische Invokation).60 Die Besinnung auf Gott sollte damit symbolisch an den Anfang des wichtigen Besiegelungsvorgangs gestellt werden. Solche Kreuze sind bis ins frühe 16. Jahrhundert zu finden, aus der späteren Zeit enthält unsere Sammlung nur noch ein Beispiel, nämlich das Siegel des Abts Florinus Zarn von 1685 (Nr. 100). Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts enthalten die Umschriften gelegentlich auch eine Jahreszahl. Diese Jahresangabe dürfte jeweils das Entstehungsjahr des Siegels angeben, das oft mit dem Regierungs- oder Amtsantritt des betreffenden Siegelführers zusammenfiel. In Einzelfällen konnte für diese Jahreszahl aber keine andere Erklärung gefunden werden, als dass sich der Siegelführer in diesem Jahr ohne 60 Meyer/Marthaler, S. 15/16; Diederich, Städtesiegel, S. 88/89. 61
	        

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