Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

Johannes Neil (Nr. 84) ist eine Szene aus dem Leben Marias, die Verkündigung durch den Engel, zu sehen. Dieses Bild ist von Andacht und Frömmigkeit geprägt. Von einem gewandelten Marienverständis zeugen schliesslich die Darstellungen der gekrönten Maria mit dem Kind auf einer Mondsichel, die an Marienerscheinungen denken lassen (Generalvikar des Bistums Chur, Nr. 133). Im Barock wurde schliesslich die Himmelskönigin verherrlicht, die Seuchen, Hunger und Krieg siegreich überwand (sechstes Konventssiegel von Pfäfers, Nr. 136). 5.4. SYMBOLSIEGEL Das Hauptmerkmal von Symbolsiegeln59 besteht darin, dass sie nicht auf etwas Konkretes Bezug nehmen, sondern auf einen abstrakten Sachverhalt verweisen. In unserer Sammlung tritt vor allem der Adler als Symbolfigur auf, der in der Regel auf eine besondere Beziehung zum Kaiser und zum Reich hindeutet. Bei den Siegeln der kaiserlichen Landgerichte in Rankweil (Nr. 250) und in Schwaben (Nr. 251 - 253) ist dieser Bezug offenkundig, weniger klar ist er bei den Siegeln der bischöflichen Kanzler von Chur (Nr. 123 und 124). Wie die Siegel des Landgerichts in Schwaben zeigen, sind die Grenzen zu den Wappensiegeln verwischt: Der Doppeladler wird hier kombiniert mit den Wappen des Hauses Habsburg, einer Krone und dem Wappen des Schwäbischen Reichskreises. Ähnlich verhält es sich bei den Siegeln der Städte Chur (Nr. 267) und Augsburg (Nr. 262): Das Stadttor - Symbol des Stadtrechts - wurde selbst zum Teil des Stadtwappens. Landammann Kranz wählte ein christliches Symbol, das Kreuz, als Wappenfigur (Nr. 177). 6. SIEGELUMSCHRIFTEN UND -AUFSCHRIFTEN Damit ein Siegel als ein rechtserhebliches Zeichen des Siegelfüh- rers gelten konnte, musste eine eindeutige Beziehung zwischen dem 59 Zum Begriff Symbolsiegel vgl. Diederich, Städtesiegel, S. 107. 59
	        

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