Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

beiden äusseren und der mittlere blattartig und die beiden andern mit Perlen besetzt dargestellt sind (erstes Signet von Johann Jakob Hannibal III. von Hohenems, Nr. 38). Die «Grafenkrone» hat neun (gezählt werden nur die sichtbaren) mit Perlen besetzte Zacken (erstes Signet von Ferdinand Karl von Hohenems, Nr. 32). Bei der «alten Grafenkrone», die alten, reichsständischen Grafen- geschlechtern zustand, haben die neun Zinken fünf Blätter und dazwischen vier Perlen - die meisten Rangkronen auf den Siegeln der Grafen von Hohenems sind in dieser Art gestaltet, die dem Stand dieses Hauses angemessen war. Der Fürstenhut - zu finden auf den Siegeln des Hauses Liechten- stein und im 18. Jahrhundert auch bei den Bischöfen von Chur - besteht aus einem Hermelinreif mit fünf Spitzen, einer Mütze, drei perlenbesetzten Bügeln und darauf einem Reichsapfel. Es ist bezeich- nend für die Zerfallszeit der Heraldik, dass im 18. Jahrhundert auch das Privileg der Adligen auf solche Adelskronen von den liechtenstei- nischen Landammännern nicht mehr respektiert wurde. Mehrere von ihnen Hessen auf ihren Siegeln solche Adelskronen anbringen, Landammann Josef Kindle sogar einen Fürstenhut.53 Für die übrigen heraldischen Prachtstücke hat es in unserer Sammlung bis ins 17. Jahrhundert wenige Beispiele. Auf einigen Siegeln sind Schildhalter festzustellen: Das Siegel des Grauen Bundes von 1505 (Nr. 266) zeigt den heiligen Georg als Schildhalter, das Siegel des Zehngerichtebundes von 1643 (Nr. 270) den Wilden Mann. Auf zwei hohenemsischen Kanzleisiegeln (Nr. 256 und 260) wird der Wappenschild von zwei Engeln gehalten. Der Schild auf einem Siegel von Karl Ludwig von Sulz (Nr. 20) wird von zwei aufgerichteten Löwen gehalten. Andere heraldische Prachtstücke (Wappenmäntel, Fahnen, Orden etc.) sind in unserer Sammlung erst auf den Siegeln der Fürstbischöfe von Chur und der Fürsten von Liechtenstein im 18. Jahrhundert zu finden. 53 Abbildung bei Joseph Ospelt, Landammännersiegel, S. 59, Nr. 29. Die Vermu- tung von Joseph Ospelt, dass der Fürstenhut darauf hindeuten könnte, dass das betreffende Siegel vom Landesfürsten verliehen worden sein könnte, geht völlig fehl. Ebda. S.45. 54
	        

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