Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

563. 136 7 September 6. Mark von Schellenberg1 («Merk von 
Schellenberg») und Friedrich von Ertzingen.2 Edelknechte erklären, dass sie der wackeren, weisen Leute, des Bürgermeisters des Rates, der Bürger und der Gemeinde der Stadt Freiburg i.B. Helfer und Dienstleute geworden sind und ein Gelöbnis abgelegt haben, zu dienen, solange ihnen die Stadt nicht absagt und zwar Marquard selbander mit zwei Glefen1 und vier Hengsten und Pferden, Friedrich von Ertzingen allein mit einer Glefen1 und einem bewaffneten Schützen, drei Hengsten und Pferden. Wird ihnen abgesagt, dann sollen sie den betreffenden Monat bis zum Ende dienen um den Monatssold und um nicht mehr. Sie sollen ihnen raten und helfen gegen Graf Egen von Freiburg und seine Helfer und Dienstleute und gegen alle Feinde der Stadt, nach den Eiden die sie beide geschworen haben zu Nutz und Ehren der Stadt, den Feinden das Böseste («wirste») antun, reiten Tag und Nacht, wie es der Rat oder dessen Bolschaft befiehlt und bleiben an den anbefohlenen Orten auf eigene Kosten, es sei in Freiburg oder im Feld, doch gegen eine Herberge in Freiburg. Werden Gegner höheren Standes («ieman erbern») 
- nicht Bauern - gefangen, die sollen sie - gleichgültig ob das Banner der Stadt im Feld ist oder nicht - als Gefangene behandeln, weder besteuern noch frei lassen oder mit ihnen verhandeln ohne Wissen des Rates von Freiburg, auch gehorchen wenn der Rat befiehlt, die Gefangenen aufzufordern, sich der Stadl zu ergeben. Werden sie selbst oder ihre Söldner-Gesellen gefangen, die kann man damit freikaufen; wenn die von Freiburg ihre Eigenen freikaufen, sollen sie beide zurückstehen. Wird ein feindlicher Herr von Freiburg oder Marli Maltrer gefangen, der soll nicht freigelassen werden oder lidigen (= lediglassen) ohne Willen des Rates. Werden sie selbst gefangen, während ihres Dienstes, dann sind die von Freiburg nicht schuldig, sie zu ledigen, Sold oder etwas sonst zu geben, nur den Verlust der Habe und des Harnisches sollen sie ersetzen. Für Kosten der
	        

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