Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1984) (84)

ren waren, was ja auch König Wenzeslaus anerkannte, als er den Brüdern Hartmann und Heinrich 1396 die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft Vaduz bestätigte. Aufgrund der Benennungen in den Urkunden ist vor allem von Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz (ca. 1345 - 1397) anzunehmen, dass er die Unterschiede zur Sarganser Linie bewusst hervorhob: In verschiedenen Urkunden wird er «Graf Heinrich von Werdenberg (und Sargans), Herr zu Vaduz» genannt,14 bei der Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit wird er mit «Graf Heinrich von Montfort, genannt von Vaduz» tituliert." Die Suche nach Belegen für die silberne Fahne in Schwarz bringt uns zunächst nicht weiter. Siegel, an sich wichtige heraldische Zeugnisse, sind für unsere Untersuchung wertlos, weil sie keine Wappenfarben anzeigen. Wichtige Wappenfolgen sind vor der Sar- ganser Teilung entstanden. Die Wappen aus dem Haus zum Loch in Zürich von 1306 enthalten nur eine silberne Fahne in Rot und eine rote Fahne in Silber. Im Turm von Erstfelden, Kanton Uri, von 1309 waren neben zahlreichen andern auch Wappenschilde mit der roten Fahne in Silber und der Heiligenberger Stiege gemalt. Diese ersten Darstellungen nennen keine Familien. Dann bringt die Wappenrolle von Zürich, um 1340 entstanden, die schwarze Fahne in Silber mit der Bezeichnung «Werdenberg», rot in Gold mit «Feldkirch», sowie rot in Silber mit «Tettnang». Werdenberg-Sargans fehlt gänzlich. In der Zeit des Bestehens der Vaduzer Linie von 1342 bis 1416 sind drei Wappenbücher entstanden. Das Wappenbuch des Herolds Geldern von 1370 gibt nur die Wappen der Grafen Rudolf IV. von Montfort-Feldkirch und Wilhelm III. von Montfort-Bregenz an. Im Botenbuch der Bruderschaft St. Christoph auf dem Arlberg findet sich wiederum kein Werdenberger, sondern nur die Söhne der beiden eben genannten: Rudolf V. von Montfort-Feldkirch und Hugo XII. von Montfort-Bregenz. 14 Vergleiche dazu etwa die Urkunden 1391 November 17. 1392 Dezember 6, 1393 November 3,1395 Februar 27 u.a. in: Liechtensteinisches Urkundenbuch 1. Teil, 1. Band. S. 326 ff. 15 Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit durch König Wenzeslaus. Urkunde 1396 Juli 22.LUB 1/2, S. 246-250. 87
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.