Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1984) (84)

— 682 — 1 Feldkirch, Vo. 2 Walgau = werdenbergisches Gebiet Sonnenberg, stärker gefährdet von der damals volkstümlichen Lastenabschüttelung, daher besonders genannt. 494. 1405 Oktober 9. Graf Wilhelm von Montfort,1 Herr zu Bregenz erklärt, dass ihm sein lieber Onkel Graf Hugo von Montfort,2 Herr zu Bregenz seinen Teil der Feste, Burg und Stadt Bregenz, dann den Sulzberg? die Subersehen? den Hof zu Rieden5 und die Steuer zum Stadel6 zur Verwaltung übergeben hat, von kommender Lichtmess ein ganzes Jahr laut der Urkunde, die er von ihm hat. Hugo2 hat ihm erlaubt, von den vier letztgenannten Gebieten zwei Jahresnut- zungen einzunehmen, am kommenden und am darauf folgenden St. Martins- tag ( 11. November). Wilhelm1 verpflichtet sich, die Leute nicht höher mit Zinsen und Steuern zu belasten, als Graf Hugo2 im vergangenen Jahr. Er verpflichtet sich eidlich, die Gebiete zeitgerecht zurückzugeben. Hugo2 soll die Leute nicht entgelten lassen, wenn sie lieber unter Wilhelm1 gewesen wären. Hugo2 soll die zweihundert Pfund Haller von der Stadt Bregenz einnehmen, die Wilhelm1 vom vorigen und heurigen Jahr zustehen und Wilhelms1 Schuld samt Zins der Maigerin von Lindau1 und Konrad von Hof zu Konstanz bezahlen. Es siegeln Graf Wilhelm und auf seine Bitte Graf Heinrich von Montfort-Tettnang% und Graf Rudolf sein Sohn und die tüchtigen und ehrbaren Tölz er von Schellenberg9 («Toltzer von Schellenberg»J, Heinrich Vogt von Lüpoltz,10 Heinrich Humpis, Bürger von Ravensburg, Anderlin Werchmeister, Bürger zu Wangen,11 die mit anderen ehrbaren Leuten dabei waren und die Vereinbarung machen halfen. Ab sehr ift im Staatsarchiv Neuburg an der Donau, Vorderösterreich Literalien n. 591, im vorarlbergischen Kopialbuch fol. 37 b. - Papierblatt 30,8 cm lang x 21,1, Ii. Rand 5,7 cm frei. - Überschrift: «Bekhanndtnus von Graf Wilhelmen Ettlicher güetter dar Inn
	        

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