Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

sich nur durch 1 Jahr asserviren44 lassen. Ich glaube, der beste Brunnen müsste bey dieser Manipulation nicht besser als der hiesige ausfallen. Übrigens wird hier keine Controll bey der Weinfechsung45 und auch im Keller nicht beobachtet. Der herrschaftliche Kiefer oder Binder- meister hat alles über sich, er treibt zugleich den Ausschank,46 aber [er] muss ein äusserst ehrlicher Mann seyn, wenn er bey der souverainen Gebahrung nicht versucht werden sollte, für sich zu denken. Hier wird wesentlich nothwendig seyn, den Versuch zum Pressen der hiesigen Trauben, besonders beim weissen Wein, zu machen, die Geschirre in Einschlag zu halten, stetts voll zu füllen, die Österreicher Controll bei der Fechsung, rauhen Füll[ung], dann übrigen Gebahrung zu begrün- den, dem Kiefer zum Ausschank einen Keller einzuantworten und demselben die Weine nach Bedarf vorzulegen, zumalen aus dem Kelleramt die Haupt-Revenie47 gezogen wird. Die Kieferey ist ein grosses hölzenes Gebäud und hat einen weitschichtigen Wiesen-, Garten- und Akerbesitzstand.48 Es wurden jemals49 daselbst 12 bis 16 Stük Khüe unterhalten, itzt hingegen sind diese Gründe verlassen, worunter auch der dem Wirth Rheinberger49" verlassene Antheil für 90 f begriffen ist. Kaum würde bey der wenigen Economie-Käntniss der Beamten die eigene Regie von grösserem Vortheil seyn, besonders da hier immerwehrende Regen zu seyn pflegen, welche die Einbringung der Früchte erschweren, bei unthäti- gen Beamten gar verlohren giengen. Die Weingärten haben auch eine eigene Manipulation. Sie werden durch Gruben und Bögen perpetuirlich50 erhalten und immer sehr hoch geschnitten. Den Vorteil hat die Obrigkeit, dass die Unterthanen zu Düngung der Weingärten den Mist - jedes Haus [ist] zu einer Fuhr [verpflichtet] - herbeischaffen müssfen].51 Da jedoch das Amt in die Dunglieferung keine Einsicht nimt, sondern den Weingartenmeistern überlässt, so wird die Obrigkeit verkürzt - daher ordentliche Register geführt und, da jedes Haus jährlich 1 Fuhr herbeizuschaffen schuldig ist, auf die Abfuhr nach Bedarf und Reluirung52 des nicht abführenden Antheils angestanden, der diesfällige Verrait53 von Beamten geführt werden sollte, wodurch bey dem Werth eines Fahrteis von 2 f 6 keine geringe Lösung denen Renten zuwachsen würde. Unter anderm hat die Obrigkeit auch zwischen Vaduz und Triesen 87
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.