Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Wichtig als Hintergrundwissen für seine «Lokalisierung» in Liechtenstein waren seine beiden letzten Tätigkeiten. Fürst Johann I. befasste sich schon bald nach seinem Regierungsantritt im Jahre 1805 mit der Reorganisation seiner Herrschaftsverwaltung. So wurde Hauer im Frühjahr 1806 zum Wirtschaftsinspektor in Lundenburg ernannt. Insgesamt gab es vier solcher Inspektoren, denen die Inspektion auf den liechtensteinischen Herrschaften in einem be- stimmten Gebiet übertragen war.13 Fürst Johann I. mass ihnen eine grosse Bedeutung bei. Nach seinen Worten hing von ihnen «das meiste der besseren oder schlechteren Administration der Herrschaft schaft»14 ab. Im Zuge der Reorganisation der fürstlichen Verwaltung wurden auf Anfang 1808 Personalveränderungen bei der fürstlichen Hofkanz- lei - der Zentralbehörde in Wien - vorgenommen. Der dirigierende Hofrat Haymerle wurde pensioniert, und der bisherige zweite Hofrat Theobald von Walberg trat an seine Stelle. Georg Hauer wurde nun zum zweiten Hofrat ernannt. Theobald von Walberg wurden die Regierungs-, Haus- und Forstangelegenheiten übertragen. Hauer übernahm die Bereiche Ökonomie, Buchhaltung, Bereisung und Lokalisierung.15 Diese Aufgaben führten ihn im Sommer 1808 nach Vaduz. 1815 wurde die liechtensteinische Verwaltung erneut reorganisiert und rationalisiert, was wiederum zu zahlreichen Personalveränderun- gen führte. Diese erneute Reorganisation war vermutlich ausschlag- gebend für das Ende von Hauers Laufbahn: Er wurde im Alter von nur 52 Jahren ohne Angabe von Gründen auf den 1. September 1815 vom Dienst freigestellt und dann auf den 1. Januar 1816 pensioniert.16 Seine Pension betrug die respektable Summe von jährlich 2000 Gulden und 500 Gulden Teuerungszulage. 13 Oskar Criste: Feldmarschall Johannes Fürst von Liechtenstein. Eine Biographie. Wien 1905, S. 159. 14 ebda. S. 159. 15 ebda. S. 260. Mitteilung von Frau Dr. Oberhammer. 16 Mitteilung Fr. Dr. Oberhammer. 77
	        

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