Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

passiv. So verstehen wir die bittere Klage des Landvogtes Schuppler in seinem Bericht an den Fürsten im Jahre 1815,8 wonach dieses Alpgefäll Jahr für Jahr schlechter eingehe. Es kann sich dabei nur um das Vogelmolken aus Vorarlberg handeln, denn bei den liechtensteini- schen Alpen setzte sich der überaus energische und zähe Amtmann Schuppler ohne jeden Zweifel durch. Ob seine Drohung an die Triesenberger Frohner, die das Molken auf den Alpen abholten, ein Gewichtsmanko ihnen aufzurechnen, durchgeführt werden konnte, weiss ich nicht. Ich möchte es aber bezweifeln. Seit den Tagen der französischen Revolution, die derartige Feudallasten radikal abschaff- te, wurde es auch in Mitteleuropa immer schwieriger, solche Abgaben einzuheben, gar wenn zudem die Rechtsgrundlage, wie beim Vogel- molken, doch recht unsicher war. Solange es Steuern und Abgaben gibt und auch in Zukunft geben wird, werden die Abgabepflichtigen versuchen, diese möglichst klein zu halten. Das war nicht nur so in den beiden walgauischen Gemeinden Nenzing und Frastanz, sondern von derlei Versuchen berichtet auch das Schweizerische Idiotikon in Band IV, Kol. 209: «Beschwerde des Landvogts, dass die von Flums ihr Vieh auf die Glarneralpen treiben, wodurch einem jeweiligen Landvogt in Bezie- hung auf das Tagmulchen ein Namhaftes entzogen werden» (Abschied 1653/54). Weiter heisst es dort: «Aus dem Berichte des Landvogteiam- tes ergibt sich, dass der Ertrag des Titels Tagmulchen von Zeit zu Zeit in den Rechnungen sich vermindere, weil die sargansischen Angehöri- gen ihre Alpen an Fremde zum Hintrieb für Pferde und Schmalvieh ausleihen, ihre eigenen Kühe aber ausser Landes verstellen» (1732). Gegen derartige Massnahmen war auch hier nicht leicht aufzu- kommen. Noch eine andere, bis heute allerdings wenig beachtete Merkwür- digkeit sei in diesem Zusammenhang erwähnt: Bis zum Jahre 1515 gehörte der grosse Talkessel von Gamperdona, heute liebevoll 'Nenzinger Himmel' genannt, zum Jagdgebiet der Grafen von Vaduz. Dr. Gustav Wilhelm hat im 1938er hist, Jahrbuch eine Gerichtsur- kunde aus dem Jahre 1515 unter dem Titel «Das Jagdgebiet der Herren von Sulz und Brandis» veröffentlicht und dazu verschiedene 8 siehe Abschnitt I, Ziff. 7. 64
	        

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