Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

verweigern konnten, so versuchten sie auf andere Weise, den Bezugsberechtigten zu schädigen. Dies geschah ganz systematisch indem minderwertiges Molken - an Qualität schlecht und an Gewicht zu wenig - abgeliefert wurde. Am Ende des 18. Jahrhunderts muss es mit den abgelieferten Erzeugnissen besonders im argen gelegen haben, denn der fürstl. Rentmeister Fritz wandte sich mit besorgten Worten an die Gemeindevorstehungen von Frastanz und Nenzing in einer «Nota über die Entricht oder Abstattung des sogenannten Alprechts oder Vogelmolken pro 1794». In dieser Note stellte er übersichtlich die geschuldeten Mengen und die tatsächlich abgeliefer- ten einander gegenüber und kommt zum Schluss: «Hieraus erzeigt es sich, dass bey allen Alpen 19 Pfund Schmalz und 54 Pfund Käss abgehet und wenn das Pfund Schmalz nur zu 14 xer und das Pfund Käss nur zu 3 xer berechnet wird, so ergibt sich für das landesfürstliche Erarium ein Nachtheil oder Schaden von 7 fl, 8 xer, weliches nicht nur heuer, sondern mehr oder weniger alle Jahre geschiehet, obwohlen man schon mehrmalen an die Vorstehung der gesagten Gemeinden gütliche Erinnerungen gemacht. Zu disem körnt annoch anzumerken, dass die Alprecht-Käss in einer solchen Qualität überschickt werden, dass man offenbarer Dingen überzeugt ist, dass es die Sennen, oder von wem sie angestiftet werden, geflissentlich thun und die schlechtesten hergeben». Der fürstl. Rentmeister wandte sich in dieser Sache am 13. Sept. 1794 zudem an das Vogteiamt Bludenz. Er beklagte sich, seine Beschwerde bei den Ortsvorstehern von Nenzing und Frastanz sei ohne Erfolg geblieben. Besonders die Käse würden immer weniger und immer schlechter. Über den Erfolg oder Misserfolg dieser Note berichtet kein Schriftstück, wohl aber sind Abschriften neuerlicher Beschwerden an die beiden Ortsvorstehungen bei den Archivakten. Nach der Aktenlage hat sich das Verhältnis zwischen dem fürstl. Rentamt in Vaduz zu den abgabepflichtigen Gemeinden Nenzing und Frastanz diesbezüglich nie mehr gebessert. Dem Rentamt in Vaduz fehlten die Machtmittel um seinen Anspruch in einer anderen Herrschaft voll durchzusetzen. Die Verwaltungshilfe des Vogteiamtes in Bludenz hielt sich offensichtlich in ganz engen Grenzen. Das Vogteiamt in Bludenz sah in der Ablieferung des Vogelmolkens nach Vaduz eine starke Schmälerung seines eigenen Vogelmolkenertrages und verhielt sich in dieser Sache 63
	        

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