Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Ziegerberg, die alle auf Vorarlberger Boden und zwar in den Gemeinden Nenzing und Frastanz lagen, bezogen die jeweiligen Herren zu Vaduz das Vogelmolken, ohne dass sie dort auch das Jagdrecht ausübten oder besser gesagt, ihrer Jagdpflicht nachkamen. Eine Ausnahme bildeten bis 1515 die im Gamperdonatal gelegenen Alpen, welche bis dahin von den Vaduzer Grafen bejagd wurden. Die erste urkundliche Erwähnung des Vogelrechtes der Landes- herren zu Vaduz auf vorarlbergischen Alpen findet sich im brandisi- schen Urbar aus dem Jahre 1507. Auf Seite 60 dieses Urbars heisst es wörtlich: «Diss sind die alpen und Senntum ab den ainr herrschaft das fogelrecht je von je weiten här gangen ist und gat.» Es folgt dann die Aufzählung der abgabepflichtigen Kuhalpen wie oben. Johann Baptist Büchel erklärt im hist. Jb. 1906 auf Seite 35 die hier verwendete Redewendung «je von je weiten her» mit «von alten Zeiten her, seit unvordenklicher Zeit». Und dies wurde schon 1507 geschrieben! Rentmeister Ambrosi schreibt in seinem «Entwurf des Reichsfürs- tenthums Lichtenstein, was selbigs Jährlich deductis deducendis abwerfe, samt einigen Wirtschaftsanmerkungen und oeconomischen Tabellen» verfasst anno 1783, auf Seite 58: «Praenotandum: aus der oesterreichischen Herrschaft, im Nenzinger- und Frastanzer-Kirch- sprengel der Herrschaft Sonnenberg, als das von alters Herkommen, und vorzeiten, da die Herrschaften Sonnenberg, und Vadutz von einander getheilt und vertragen worden, das Vogelrecht gen Vadutz geben. Folgsam non titulo tenus, wie hat moviert werden wollen, wohl aber ex titulo eines partage-Contractus der Herrschaften; diese jährliche Abgaben schuldig worden. Nemlichen aus der Alpp Saroyen 22 Pfd Schmalz 8 Kas Gamp 22 Pfd Schmalz 8 Kas Parfientz 44 Pfd Schmalz 16 Kas Palent 44 Pfd Schmalz 16 Kas Setsch 22 Pfd Schmalz 8 Kas Vaniel 22 Pfd Schmalz 8 Kas Guffiel 44 Pfd Schmalz 16 Kas jährlich Summa der ausländischen 220 Pfd 
80 Stück Alpenschuldigkeit» 60
	        

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