Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

breitet, das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Ilanzer Artikel diese Abgabe ausdrücklich festhalten. Eine ältere Erwähnung erfolgt 1475 in einer Urkunde über die Herrschaft Heinzenberg, Tschapina und Thusis. Siehe J.G. Mayer und Fritz Jecklin, «Der Katalog des Bischofs Flugi vom Jahre 1645» (1901, Seite 103). In der Grafschaft Sargans war das Vogelmahl ganz allgemein von allen Kuhalpen abzuliefern. Das Urbar dieser Grafschaft von 1484 bestimmte, dass diese Abgabe von allen Alpen des Sarganserlandes und der Herrschaf- ten Freudenberg und Nidberg geschuldet werde, «nemlich von jedem Kessel soviel als man eines Tages machet». Sodann erwähnt der Grafschaftsrodel von Sargans das Vogelmahl 1461. (Siehe Anton Müller, Geschichte der Herrschaft und Gemeinde Flums, Gossau 1916, Seite 101). Auch die Nutzniesser der Alpen der Abtei Pfäfers hatten das Vogelmahl abzuliefern; nur die sogenannten «Freien Walser» waren ausdrücklich ausgenommen, das im Gegensatz zu unseren Waisern in Triesenberg und in Planken, welche das Vogelmol- ken wie alle anderen zu leisten hatten. Die Leute von Quarten, Murg und Quinten behaupten 1519 in einem Rechtsstreit um die Grenze zwischen der Grafschaft Sargans und der Landschaft Gaster, sie hätten nie das Vogelmahl nach Sargans leisten müssen. (Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Gasterland Nr. 13 Abs. 3) Bei unseren direkten werdenbergischen Nachbarn am linken Rheinufer hatte das Vogelmahl auf den meisten Alpen gelegen. Die Werdenberger Urkunden bezeichnen diese Abgabe auch als «lobmal», «lopmal». Gemäss dem Werdenberger Urbar war das Vogelmahl (lobmal) vom Jakobitag (25. Juli) abzuliefern. Wie diese Grundlast auch ins obere Toggenburg verpflanzt wurde, schildert Dr. jur. Ferdinand Elsener, Rapperswil, in den «Toggenburger Blätter für Heimatkunde» im September 1947. Die Alpen des oberen Toggen- burgs wurden im Mittelalter vom Werdenbergischen her bewirtschaf- tet. Jene Alpen waren die letzten Reste des einst umfassenden rätischen Siedlungsgebietes im Toggenburg. Die Tagmilch oder die Malmilch, das Loubmal, das Loubstück, so wurde das Vogelrecht in dieser Gegend bezeichnet, ist urkundlich bezeugt für folgende obertoggenburgische Alpen: Wildhaus, Iltios, Astrakäsern, Neuenalp, Horn, Bernhalden, Lütisalp, Luthertannen, Gräppelen. Dagegen finden wir die Tagmilch nicht auf den Alpen des unteren Toggenbur- ges. Die nordwestlichste Fundstelle für das Vogelmahl sind die Alpen 53
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.