Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Schmalz IX dS Pfund Pfund die Alpp Gampfal denen Unterthanen in Klein- Mels der Gemeinde Baltzers 31 
48 Valina und Lewina, der Gemeind Trisen 65 
76 Garsella der Gemeind Trisenberg 22 
44 Garsilla detto 13 
26 Stoffladiel detto 11 22 Salum detto 2 
4 Wiessfleckh, einsehr kleine denen nemlichen 1 2 Malbun gleichfahls denen am Trisnerberg gehörig 44 88 Gafadura derGenoss aufBlanckhen 11 
22 G u s c h f i e 1 der Gemeinde Baltzers 27'/2 
51 Malbun der Gemeinde Lichtenstein 44 88 Gusch der Gemeinde Schan 22 
44 Garusch detto 22 
44 Latus 315V2 559» Hier taucht die Bezeichnung «Alpprecht» wieder auf, wie 1355 und auch 1378 im Kaufvertrag über die Alp Valüna, allerdings mit dem Unterschied, dass es hier klärend heisst «oder sogenanntes Vogel- recht». 7. Die nächste grosse «Beschreibung des Fürstenthums Lichten- stein» erfolgte durch den Landvogt Schuppler im Jahre 1815. Es ist interessant zu sehen, dass Schuppler für diese Abgabe keine der alten Bezeichnungen verwendet, also weder Vogelrecht, noch Vogelmolken, noch Alprecht, sondern bei ihm taucht das Wort «Alpgefalle» auf. Offensichtlich konnte der gelernte Jurist mit den uralten Ausdrücken wie Vogelrecht, Vogelmolken etc. nichts anfangen und umging sie in seinem Bericht absichtlich. Schuppler machte aber einige Angaben, die guten Aufschluss über diese Abgaben in jener Zeit geben. Der Schupplerbericht, unter dieser Bezeichnung ist diese Landesbeschrei- bung von 1815 bekannt, ist im 1975er Jahrbuch des hist. Vereins vollinhaltlich von Alois Ospelt publiziert. Zu der Aufstellung der von den einzelnen Alpen abzuliefernden Mengen bemerkt Schuppler auf Seite 383: «Diese werden alle Jahre, durch die Triesnerberger mittelst Frohn um den 15. August jeden Jahres herum, von den Alpen 48
	        

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