Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Durch mehr als ein halbes Jahrtausend hindurch bis herauf zur Mitte des letzten Jahrhunderts stösst man in alten Urkunden immer wieder auf Naturalabgaben, zu deren Leistung unsere bäuerlichen Vorfahren verpflichtet waren. Wir lesen vom Grossen Zehnten, vom Kleinen Zehnten, vom Schäfhaberzins, von den Fasnachtshennen und dann vor allem vom Vogelrecht, welches unsere Kuhalpen an die Herrschaft abzuliefern hatten. Dieser letztgenannten hoheitsrechtli- chen Grundlast, die über viele Jahrhunderte auf unseren Alpen lag, möchte ich im Folgenden nachspüren und dabei ihre Entstehung und auch ihr Ende aufzeigen. Die sehr unterschiedlichen Bezeichnungen sollen ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden. I. DAS VOGELRECHT IN UNSERER GESCHICHTS- LITERATUR 1. Nach dem heutigen Stand der Aktenforschung taucht bei uns das Vogelrecht zum erstenmal urkundlich im Jahre 1355, allerdings noch unter einer anderen Bezeichnung, auf. Am 21. Mai 1355 treffen sich Graf Rudolf von Werdenberg-Sargans zu Vaduz und Graf Albrecht von Werdenberg-Heiligenberg und teilen ihre Rechte in der Grafschaft Walgau. Das Resultat der Verhandlungen legen sie in einer umfangreichen Urkunde fest, deren Original im Stadtarchiv Bludenz liegt. Im Band 3 auf Seite 138 u.f. des Liechtensteinischen Urkunden- buches ist dieses Dokument veröffentlicht. Im folgenden Satz ist darin festgelegt, dass das Alprecht, so hiess in jener Zeit das Vogelrecht, so belassen werde, wie es war: «Ich obgenannter Graf Albrecht von Werdenberg und meine Erben und die obgenannten Grafen Hart- manns Kinder und ihre Erben sollen auch bei den Rechten und bei den Gewohnheiten, die wir bis auf den heutigen Tag überkommen haben, bleiben in diesen nachbenannten Dingen, es betreffe Alprecht, Fischrechte, Zölle, Vogeljagd und Märkte, ohne allen Betrug.» Benedikt Bilgeri, der Bearbeiter des 3. Bandes des LUB hält in einer Fussnote fest, dass Alprecht soviel bedeute wie Vogelmolken. 2. Die zweite Erwähnung des Vogelrechtes fand ich im Kaufver- trag vom 7. Dezember 1378 in welchem Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz der Gemeinde Triesen die Alp Valüna, Drasgimiel und das Gut Schedlers Boden um 22 Pfund Pfennig 45
	        

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