Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

— 650 — vogt wz vnd ir mit des egenanten Richters hand ze rechtem vogt / geben ward vnd dz disü sach mit minem guten willen volfürt ist mit recht vnd mit vrtail vnd in aller wis als vor geschriben ist / dez ze vrkünd ainer rechten wärhait hän ich öch min aigen Jnsigel gehenkt an disen brief mir und minen erben än schaden / Geben vnd ertailt ze gebent an dem obgenanten mäntag ze Jngandem abereilen Jn dem iar do man zalt von Cristus gebürt drüzehenhvn- dert vnd Nünzig iar in dem andern Jar z z z Übersetzung Ich Uolman, Vogt zu Werdenberg2 verkünde und erkläre öffentlich, mit dieser Urkunde allen denen, die sie ansehen und lesen hören, dass ich zu Gericht sass zu Vaduz 
1 in dem Dorf an der offenen Reichsstrasse am ersten Montag zu Anfang April aus Gnaden und Gewalt des edeln, wohlgebornen meines gnädigen Herren Graf Heinrichs' von Werdenberg von Sargans, da kam vor mich und das öffentliche verbannte Gericht mit Anwalt die wohllöbliche Frau Cylia die Marschallin4 und erklärte, sie habe etwas rechtlich zu übertragen, wozu sie einen Vogt brauche und bat sie zu unterweisen, wie sie sich bevogten könnte, dass es wohl Kraft und Macht haben könnte; darüber fragte ich, oben genannter Richter im Kreis um ein Urteil und da ward von vielen ehrbaren Leuten einhellig und unbestritten geurteilt, dass sie das wohl tun könnte mit ihrem nächsten Verwandten von Vaters Seite oder ihm nächsten Verwandten; wenn sie aber diese nicht haben würde, dass sie sich dann wohl bevogten könnte mit jedem Biedermann, wen sie erbitten möchte und was sie dann tun oder rechtlich handeln wollte, das dann auch wohl Rechtskraft haben möchte, jetzt und nachher. Da hätte sie gern ihren väterlichen oder nächsten Verwandten gehabt, die konnte sie aber nicht haben und da erbat sich die selbe Frau den wohllöblichen Hans Vaistlin5 von Vaduz,1 der da auch ihr rechtmässiger Vogt ward, mit meiner Hand, wie das Recht und der Urteilsspruch ergeben hatte. Und als sie sich so mit einem Vogt versehen hatte, wie es recht war, da stand dieselbe Frau Cilia Marschallin4 mit demselben ihrem Vogt und mit ihrem Anwalt vor das offene verbannte Gericht und sprach, sie hätte sich bedacht mit guter, erwünschter Überlegung, körperlich und geistig gesund, dass sie dem edeln, wohlgebornen meinem gnädigen Herren Graf Heinrich3 von Werden- berg von Sargans, Herr zu Vaduz und der edlen wohlgebornen meiner gnädigen Frau, Frau Katharina6 von Werdenberg, desselben meines Herren
	        

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