Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

— 596 — Ansprüche an den Bischof und die Bürger von Augsburg wegen der ihm angetanen Zerstörung der Burg Mindelburg und verspricht eidlich für sich und seine Diener, gegen den Bischof, die Stadt, ihre Gotteshäuser, Geistliche und Weltliche nichts zu unternehmen, seine Feste in niemandes Gewalt zu bringen, der sie daraus angreifen oder schädigen könnte. Sollte er oder einer seiner Dienstleute sie angreifen, dann hat er Wiedergutmachung zu leisten, nach dem Spruch von fünf Männern, die er innerhalb eines Monats aus dem kleinen Rat der Stadt Augsburg auswählen muss. Macht einer seiner Dienstleute einen Angriff und reitet dann aus dem Lande, dann soll er das wieder gutmachen und überdies jenem Feind sein. Am Ende des Jahres soll Swigger sich mit keinem Herrn oder sonst jemand Dienstes wegen verbinden, ausser er nehme die obige Vereinbarung aus. Diese Urkunde bekräftigen auf seine Bitte neben dem seinen die Siegel der tüchtigen Männer («vesten manne»,) Bartlame von Waal,2 Ulrich1 von Schellenberg («Vlrichs von Schel / lenberch»,) und Hermann von Waal. Original im Stadtarchiv Augsburg. - Pergament 22.8 cm lang x 41,7, Plica 4,4 cm. - Sorgfältige Initiale über zehn Zeilen. - Von den vier Siegeln sind drei samt den Pergamentstreifen weggerissen. 3. (Ulrich von Schellenberg) an Pergamentstreifen, stark beschädigt, rund, etwa 3,6 cm, graugelb. Siegelfläche und Rand abgefallen, Umschrift: VLRI 
- Rückseite: «97» (18. Jahrh.); «14/6» (modern). Druck: Meyer, Urkundenbuch der Stadt Augsburg Bd. 2 n. 468 S. 30. 1 Mindelberg bei Mindelheim. Schwaben B. 2 Waal sö. Buchloe, Schwaben B. 3 Ulrich II. von Schellenberg- Wasserburg, Marquards II. Sohn. Über ihn Büchel, Gechichte d. Herren v. Schellenberg, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1907 S. 82 (ohne Berücksichtigung dieser Urkunde). 443. Feldkirch,11354 Februar 7. Walther von Schauenstein2 verkauft seinem Vetter Albrecht von Schauen- stein- Tagstein1 um 200 Gulden seinen ganzen Besitz oberhalb der Luzien-
	        

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