Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

— 571 — haben alle den Landfrieden für Herren, Städte und Klöster zu gegenseitiger Hilfe beschworen, gegen Schädigung durch Raub, Brand, Diebstahl, unge- rechte Zölle und zwangsweise Friedensgelder, Verweigerung des Rechtes und andere Gewalttaten. Geschieht in diesem Gebiet eine Zusammenrottung, dann sollen die Mitglieder unverzüglich beraten, die eigens bestellten Neun Mann oder ihre Mehrheit haben über die Massnahmen zu entscheiden, Kriegszüge, Belagerungen, Bauten u.a. anzuordnen. Wer mit dem Friedens- brecher Gemeinschaft hält, macht sich mitschuldig. Pfändung ohne gerichtli- ches Urteil gilt als Raub. Herren und Dienstleute, die Mitglieder sind, sollen ihre Dienstleute schriftlich angeben, für die sie einstehen. Leute, die nicht genannt sind und niemandes Knecht, die sollen als Verbrecher gelten, geächtet sein und rasch vor Gericht gestellt werden. Wer Verurteilte unterstützt, fällt in dieselbe Strafe wie diese. Zu ihrer Niederwerfung sind alle Mitglieder verpflichtet. Alle Städte sollen die in ihrem Bereich ansässigen Herren und Edelleute bis nächsten 11. November befragen, ob sie Mitglieder werden wollen oder nicht. Wer eintreten will, schwört vor dem zuständigen Landvogt oder vor einem oder zwei Bürgern, die den Neun Mann angehören. Wer nicht eintreten will, bleibt ungeschützt und was ihm von Mitgliedern angetan wird, bleibt ungestraft. Die Neun Mann sind: Graf Berchtold1 von Graispach, Ludwig von Öttingen* der Jüngere, oder sein Bruder Friedrich, wer von beiden im Land ist, Berchtold der Alte, Truchsäss von Küllental9 und Ulrich der Frausse, dazu kommen vier von den Städten, zwei aus dem Rat von Augsburg, einer vom Rat zu Ulm und von Biberach.16 Der Landfrieden dauert bis übernächsten St. Georgstag. Original im Geheimen Hausarchiv München n. 193. - Pergament 41,7 cm lang*. 47,8, Plica 3,2 cm. - An rotgrünen, in zwei Löchern der Plica durchgezogenen und geknüpften Seidenschnüren Siegel des Kaisers rund, 10,6 cm, graugelb, thronender Herrscher mit Zepter und Reichsapfel, neben dem Sitz Ii. und re. ein Adler, Umschrift: + LVDOVICVS . QVARTVS . DEI GRACIA . ROMANORVM . IMPERATOR SEM- PER . AVGVSTVS 
- Auf Rückseite Gegensiegel rund, 4,8 cm, eingedrückt, Adler,
	        

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