Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

ÜBERLEGUNGEN EINES HISTORIKERS AUF SCHLOSS SARGANS ANLÄSSLICH DES JUBILÄUMS DER FÜNFHUNDERTJÄHRIGEN ZUGEHÖRIGKEIT DES SARGANSERLANDES ZUR EIDGENOSSENSCHAFT. Der Verkauf der Grafschaft Sargans durch Graf Georg am 2. Januar 1483 an die sieben Orte der Eidgenossenschaft war nur der Schluss- punkt einer Entwicklung, die bereits lange zuvor eingesetzt hatte. Der Wandel der politischen Situation des Sarganserlandes war schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zum Ausdruck gekommen. Er stand im Zusammenhang mit den Erschütterungen der mittelalterlichen feudalen Adelsherrschaft. Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung muss für unseren Raum sogar noch weit früher angesetzt werden, nämlich zur Zeit der Gründung der Eidgenossenschaft der inner- schweizerischen Orte im Jahre 1291 und im Zusammenhang mit deren langsamen aber stetigen Entfaltung im 14. Jahrhundert. Der Kauf der Herrschaft Sargans anno 1483 bedeutete die völlige Integration des linksrheinischen Sarganserlandes in das eidgenössische System, die Abkehr von feudalen Adelsherrschaftsstrukturen, den Übergang in den modernen, rationalisierteren Staat. Dabei muss aber klar betont werden, dass für die Bevölkerung des Sarganserlandes damit nicht der Anbruch der Freiheit gekommen war. Vielmehr wurden die feudalen Strukturen der Grafschaft nicht wesentlich verändert, sondern nur der neuen Situation und den neuen Herren angepasst. Zinste man früher den Grafen, so gingen diese Abgaben und auch die Zehnten nun teils an die alten Feudalherren, die immer noch Rechte im Lande hatten, etwa die Herren von Gräpplang oder die Klöster Pfafers und Schänis oder eben an die Landvögte, die in einem zweijährigen Turnus je einen der sieben - seit 1712 acht - regierenden Orte vertraten. Eine ähnliche Situation war im 15. Jahrhundert auch für die nördlich des Sarganser- landes gelegenen linksrheinischen Gebiete bis zum Bodensee eingetre- ten, die unter wechselnden Bedingungen, teils als Herrschaft von mehreren Orten, St.Gallens und Appenzells oder von einzelnen Orten wie Zürich oder Glarus (Sax-Forsteck, Werdenberg) ebenfalls in das eidgenössische Territorium integriert wurden. Als Zugewandte Orte waren die südlich anstossenden drei Bünde Rätiens, die u.a. die oberen Rheintäler umfassten, seit 1497/98 und 1524 unter Wahrung einer freiheitlichen, durch die Gemeindeautonomie geprägten politischen 199
	        

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