Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Nachdem Hinger schon früher, z.B. 1870 in Ruggell, Schulprüfun- gen abgenommen hatte, wurde er im Jahre 1872 in den Landesschulrat als Vertreter der Lehrerschaft gewählt und von 1883 hatte er sich an den Schulvisitationen zu beteiligen. Er führte sie vielfach selbstständig und alleine durch; so wird von zehn Tage dauernden Inspektionen im Winter 1875 - 1876 und ebensolchen im Frühjahr 1881 berichtet, als Schulkommissar Erni wegen Halsleiden ausfiel. Noch im letzten Dienstjahr 1894 hat er als Einundsiebzigjähriger regelmässige Schul- besuche wahrgenommen. Insgesamt sechzehn Jahre lang hatte sich Hingers erster Lehrplan ohne Änderungen bewährt. Zur zeitgemässen Überarbeitung berief die Lehrerkonferenz am 21. Juni 1874 ein Komitee unter Hingers Vorsitz, dem dabei die Hauptarbeit Überbunden wurde. Mehrere Lehrpläne, insbesondere aber der württembergische Normallehrplan wurde zu Rate gezogen. Am 29. September 1874 legte Hinger das druckfertige Manuskript der Konferenz und nach deren Billigung der Landesschul- behörde vor, die den Druck veranlasste. Der Landesverweser zollte dem Verfasser hohe Anerkennung, indem er den Plan als das Schul-Evangelium bezeichnete, das immer auf dem Pult einer jeden Lehrperson liegen sollte.51 Auch als sechzehn Jahre später in der Lehrerkonferenz vom 10. Juli 1980 die Lehrer vom Landesverweser aufgefordert wurden, Änderungsvorschläge zu den Lehrplänen der Elementar- und der Fortbildungsschulen an die Landesschulbehörde einzureichen, wurde von diesem Hinger wieder mit der Über- und Umarbeitung betraut.52 Mit Schreiben vom 9. September 1892 wurde Hinger von der Landesschulbehörde mit der Sammlung und Ordnung aller noch gültigen Schulgesetze beauftragt, was er ordnungsgemäss durchführte. Infolge dieser vielseitigen ausserschulischen Belastungen wurden ihm durch Beschluss der Landesschulbehörde Unterricht in der I. und in der II. Klasse abgenommen und dazu Hilfslehrer Wilhelm Büchel von Ruggell, ausgebildet in Saulgau, eingesetzt. Eine Bemerkung im Gedenkbuch (S. 63) lässt auf kein besonders gutes Verhältnis zwischen 51 Wie Anmerkung 16 S. 39 52 Wie Anmerkung 16 S. 54 175
	        

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