Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

vielfältiger Weise. Bald nach Hingers Dienstantritt, im Frühjahr 1858, wurden die amtlichen Lehrerkonferenzen zur Fortbildung der Lehrer reorganisiert. Wie von ihm erwartet, gab er bei diesen Zusammenkünf- ten regelmässig Anregungen und machte praktische Vorschläge mit Beispielen zu verschiedenen Themen der Bildungspolitik, Schulorga- nisation und Methodenlehre. Seine Vorschläge über Listenführung und Anlage der Wochenbücher sowie Richtlinien für Zensuren strebten Vereinheitlichung im ganzen Lande an. Mögliche Gleichför- migkeit in der Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer sollte damit erreicht werden. Dem Ziele solcher Vereinheitlichung dienten auch die schriftlichen Konferenzarbeiten der Teilnehmer. Mit der Proto- kollführung war Hinger beauftragt. Darüberhinaus verbreitete er auch in öffentlichen Vorträgen und Veröffentlichungen diese seine Grund- sätze zeitgemässer methodischer und didaktischer Vorstellungen. Die Zustimmung aller Kollegen erhielt er, als er 1862 es durchsetzte, dass bei öffentlichen Prüfungen nur noch die Unterrich- tenden als Prüfer auftraten und keine fremden Examinatoren; damit sollte das Vertrauen zwischen Lehrenden und Lernenden gefestigt und erhalten bleiben. Für die Herbstkonferenz 1885 stellte Hinger acht Thesen zur Schuldispens auf, die in einer Verordnung vom 28. Jänner 1886 allgemein vorgeschrieben wurden.46 Bis zum Ende seiner Dienszeit fühlte er sich seiner Berufung als Musterlehrer verpflichtet; noch kurz vor seinem Abgang, in der Lehrerkonferenz am 27. Juli 1894 ging er nochmals eindringlich auf sein Daueranliegen ein: Förderung der deutschen Sprache! Er wandte sich gegen Übelstände beim Lesen, gegen falsche Betonung und schlechte Aussprache der Vokale als Folgen nachlässiger mundartli- cher Sprachbeeinflussung. Was man heute als Aufgaben eines gewählten Lehrerrates oder eines Verbandsvorsitzenden bezeichnen würde, oblag Hinger in den ganzen Jahren in vollem Umfang; dabei war er immer vom Vertrauen seiner Kollegen wie der Dienststellen getragen. Dieses hatte er schon bald nach seinem Dienstantritt durch sein erfolgreiches Eintreten für bessere Lehrergehälter durch das Schulgesetz von 1859 erworben; es sah als verpflichtend die Stellung einer Dienstwohnung neben Brennholz oder Mietentschädigung vor. 46 Wie Anmerkung 16 S. 49 170
	        

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