Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Im Schulplan von 1822 sind vier Lehrmittel erwähnt: der kleine Katechismus, Schmids kurze Auszüge aus der Religionsgeschichte, das Sittenbüchlein von Jaus und das gewöhnliche Namensbüchlein (übliche Bezeichnung für Fibel). Im Jahre 1844 erschien das nächste Lesebuch, dessen streng wissenschaftlicher Aufbau der Abschnitte befremdete; auch im Text fanden sich wenig kindertümliche Dinge wie z.B.: Eltern und Kinder sind in einem Haushalt verbunden. Anton Hinger erwähnt ebenfalls den Mangel an Lehrmitteln für Schüler und Lehrer bei seinem Dienstantritt: «Die Oberklasse hatte kein Lesebuch; hier mussten die biblischen Geschichten von Chri- stoph von Schmid und der eingeführte Katechismus genügen. Der II. Klasse diente als Lesebuch die moralischen Erzählungen von Jais, und in der I. Klasse wurde die Fibel benützt, die, wie ich glaube, vom Professor und Geschichtenschreiber Peter Kaiser verfasst worden ist. Die früher für die III. Klasse gebrauchte Sprachlehre mit Musterbrie- fen und Geschäftsaufsätzen waren schon länger vor meiner Ankunft vergriffen. Rechenbücher wurden für unnötig befunden.»41 5. HINGERS WIRKEN IN LIECHTENSTEIN 1857-1895 5.1. BERUFUNG UND DIENSTANTRITT «In Verbindung mit den allgemeinen Versuchen im Jahre 1850, den Bildungsstand im Fürstentum anzuheben, war wieder die Rede davon, die Vaduzer Schule in eine Modellschule umzugestalten.»42 Dazu war auch ein «Musterlehrer» notwendig, wie er anderwärts auch schon erstrebt wurde. Darunter verstand man offenbar eine Persönlichkeit, die eine über die herkömmliche praktische Lehre bei einem Schulmei- ster hinausgehende Bildung besass und durch eine bessere Besoldung herausgehoben war. Seine Aufgaben bestanden in der Beaufsichtigung und weiteren Anleitung von Kollegen; so wurde z.B. nach der Visitation von 1783 in der Herrschaft des Klosters Wald gefordert, dass «der Lehrer für die Schule in Hippetsweiler ein Literatus sein musste, 41 Wie Anmerkung 16 S. 14 42 Wie Anmerkung 30 S. 77 167
	        

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