Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

16 Die zu Triesen im Dorf gesessenen seyn schuldig, wann ein Herr im Mayerhof bauen lassen will, 1 Tag mit 2 Pflügen zu bauen; da soll man Leut und Vieh zu essen geben. Mehr, so ist das halbe Dorf zu Triesen schuldig, im Mayerhof 1 Tag zu mähen und das andere halbe Dorf zu heuen; da soll man ihnen zu essen geben. Auch haben die Vadutzer und Schaaner einem Herrn die Wiese in der Au (gewiss das Haberfeld ?) zu zäunen, mähen, heuen und Heu zu führen; da soll man ihnen zu jeglichem Werk zu essen geben. SCHELLENBERGER HERRSCHAFT BETREFFEND 8 Jeder in der Herrschaft Gesessener thut der Herrschaft jährlich 1 Tagwerk.3 Was für Zimmer und Bauholz zu führen der Herrschaft Nutz an Ort und End, wo mans begehrt, dagegen man ihnen zu essen und ein Trunk giebt.4 Korn und Wein aus dieser Herrschaft auf das Schloss Vadutz zu liefern, da man auch zu essen giebt, wann aber kein Hofhaltung daselbsten, soll für jede Fuhr 3 Batzen (12 x) bezahlt werden.5 3 Zu hagen (zäunen) und zu jagen.6 Ittem die Früchte, so bishero aus der untern Grafschaft bis zum Pawre7 auf dem Wasser geführt, von Früchten oder anderen, dasselbig von dar gen Vadutz zu führen schuldig. 148
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.