Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

gesichert, wenn der Ziegler nur in der Fabrikazion behender wäre, 15 der höchstens zwischen 3 und 5 Bränden erzeugt.60 33. tens Ausser weniger Wasserämpern6' existiren im Fürstenthum keine Feuer-Requisiten und dahero auch keine Spritzen. Eine Feuerlöschordnung ist bisher nicht vorgeschrieben.62 34. tens Der Rentresten-Ausweis wird hier individualiter beige- schlossen, um im ganzen sowohl als einzelnen Partheyen die Rückstände entnehmen zu können, und da hierunter viele zahlungsfähige Individuen begriffen sind, so wird dem Ober- und Rentamt die nachdruksame Eintreibung vorzüg- lich von den Vermöglicheren schärfest aufgetragen.62 35. tens Der Rentmeister wird den Ausweiss über jene Schuldposten besonders einbringen, worüber nicht befriedigende Schuld- scheine vorliegen, und diesen Ausweis dem Oberamt zur Exequirung ordnungsmässiger Schuldbriefe zustellen.64 36. tens Da hierorts das adeliche Richteramt von der Obrigkeit nicht behandelt noch administrirt wird, so bestehen keine Weisen- kassen und werden auch keine Rechnungen geführt, blos die Weisenvögte besorgen die 16 Waisenvermögen und legen denen Weisen bei der Vogtbar- keit bei den Richtern die Rechnung.65 37. tens Ein Empfangs- und Ausgabs-Büch wird beim Rentamt geführt, das aber blos der Rentmeister zu seiner Richtschnur eingeführt hat. Die meisten Auszahlungen geschehen mittels Kontn, die der Herr Landvogt adjustirt und das Rentamt auszahlet.66 38. tens Die väterlichen Erbe, sie mögen in Grundstücken oder Haüser bestehen, pflegen nach der Anzahl der Erben in gleichen Theilen in natura vertheilt zu werden, daher an einzelnen Haüsem stehts mehrere Partheyen Antheil neh- men und die Grundstücke in unzählig kleine Theile zerstükelt sind.67 136
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.