Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

BERICHT VOM 28. JUNI 1808 ÜBER DIE TÄTIGKEIT DES OBERAMTES (Beilage 4 zum Bericht vom 30. Juni 1808) ACTUM VADUZ, DEN 28. JUNY 1808 Zu Erhöbung der innerlichen Beschaffenheit der Amts-Verwaltung wurden mehrere Fragen an das beisitzende Amts-Personale1 gemacht, worüber der folgende Befund erhoben worden: 1. tens Wird bestättigt, dass die erfliessenden fürstlichen oder hochfürstlichen Hofkanzley-Rescripte2 wechselseitig comu- nicirt werden. 2. tens Das Archiv oder [die] Registratur ist in so weit in der Ordnung, dass solche bis auf gegenwärtige Zeiten den Materien nach fasciculiert3 und mit einem Index4 versehen ist, der aber nicht in alphabetischer Ordnung, sondern nur den Materien nach in der Eintheilung 1. Principaliora,5 2. Regalien6 und Cameralien,7 3. Territoralien8 oder Jurisdic- tionalien,9 4. Polizey,10 5. Landschaft," 6. Gemeinden [und 7.] Unterthanen geführet wird, wodurch das Aufsuchen der einzelnen Materien ohne gänzlicher Durchsehung der unter ein oder andere Rubrique gehörigen Acten nicht möglich ist, daher die Überarbeitung der Registraturs-Ordnung nach der in Wien bestehenden Ordnung eine unausweichliche Noth- wendigkeit wird. 2 3. tens Exhibiten- oder Einreichungsprotokoll12 wird weder in gerichtlichen noch in politischen Verfahren geführt, daher die auf den Majorat-Herrschaften13 geführte Ordnung auch hier zu appliciren seyn wird. 4. tens Controll-Register14 werden hier keine geführt, weder über das eingehende Wildpret, weder über die Weinfechsung, weder über die Wein- und Getreide-Zehend, weder über den Abdrusch, [die] Ziegelproduktion und [den] Verschleiss [noch über die] Bretklötzer. Bios über die Fechsung der Vaduzer Weingärten nimt der Rentmeister die Überzeügung ein, von den auswärtigen Weingärten bei Triesen, Mauern 126
	        

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