Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1982) (82)

— 519 — 1 Herzog Friedrich f 1439. 2 Herzog Leopold IV. f 1411. 3 Churwalhen = Churrätien, darunter die Burgherrschaft Gutenberg. 4 König Ruprecht 1400 - 1410. 5 Gemeint Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz, Bischof von Chur. Mit ihm hatten die Herzöge auf dem Papier ein Bündnis, in Wirklich- keit hielten sie ihren Vertragspartner nach tückischem Überfall in Feldkirch bereits mehr als drei Monate gefangen. Begreiflich, dass der Name hier verschwiegen wurde! 400. Öhningen1 im Kloster, 1405 November 24. Marquard von Schellenberg,2 derzeit sesshaft zu Gayenhofen3 Vogt des Klosters, der Leute und des Dorfes (« M a r - quart von Schellenberg sechsshafft ze den ziten zu Gayen- hofen Vogt des Goczhus der Luten vnd des dorffes»j zu Öhningen er- klärt wegen der Streitigkeiten, die so lange vormals gewesen und zwi- schen demselben Kloster, den Pröpsten und Herren sowie den Leuten und demselben Dorf zu Öhningen wegen der Dorfrechte (,«Ehaffti»j seien beide Parteien zu ihm gekommen, dass er nach seiner Vernunft und nach weiser Herren und ehrbarer Leute Rat zwischen ihnen ent- scheide, wobei sie gelobten und beschworen, seinen Spruch zu halten. So habe er nach weiser Herren und ehrbarer Leute Rat und insbeson- dere nach Befragung anderer Gotteshäuser, Höfe und Klöster, die ein- ander berauben* und zu dem Gotteshaus Öhningen gehören, folgenden Spruch gefällt. Zum ersten bestimmt er, dass der Propst richten soll über Eigen und Lehen auf der Pfalz zu Öhningen, wenn aber die Sache ihn oder seine Herren oder sein Gotteshaus anginge, dann soll er auf- stehen im Gericht und einem Gotteshausmann den Stab in die Hand geben. Er soll auch einen vorgelesenen Eid schwören, gerecht zu richten, wie andere Höfe und Gotteshäuser, die nach ihrer Rechtsgewohnheit einander berauben. Wegen Abgaben soll der Propst mit dem Gericht
	        

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