Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1982) (82)

Nr. 20 (Abb. 21) Das grosse Staatswappen des Fürstentums Liechten- stein Ein neues, vom 30. Juni 1982 datiertes Gesetz über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein wurde im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt 1982, Nr. 58 veröffentlicht.38 Art. 1 (grosses Staatswappen) lautet wie folgt: 1. Das grosse Staatswappen ist das Wappen des Fürstenhauses Liechtenstein. Es wird wie folgt umschrieben: Das grosse Staatswappen ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit von Gold und Rot geteiltem Herzschild: - in Gold ein mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler; - von Gold und Schwarz achtmal gestreift, mit grünem Rautenkranz belegt; - von Rot und Silber gespalten; - in Gold ein gekrönter, goldbewehrter schwarzer Jungfern- adler mit silbernem Kopf; - in der blauen Spitze ein goldenes Jagdhorn an gleichfarbiger Schnur. 2. Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhute gekrönter Fürsten- mantel (Wappenmantel), von Purpur und innen mit Hermelin gefüttert. Diese Beschreibung wurde textlich unverändert aus dem früheren Wappengesetz vom 4. Juni 1957 (Liechtensteinisches Landesgesetz- blatt 1957, Nr. 13) übernommen und stammt aus dem Gothaischen Genealogischen Taschenbuch (Gotha 1763-1942), von wo sie in das Genealogische Handbuch des Adels gelangte.39 Die Beschreibung des Wappens entspricht nicht in allen Teilen der korrekten heraldischen Fachterminologie (Blasonierung).40 38 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 1982, Nr. 58 39 Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Herr Hans Brunhart, fürstlicher Regierungschef). 40 Brunner F. und Brunner G.Th., in: Schweizer Archiv für Heraldik, Jahrbuch 1983 — Zum Staatswappen des Fürstentums Liechtenstein, S. 69 f. 249
	        

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