Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

Liechtensteins an die Schweiz wie auch Prof. Weyermann von der Uni- versität Bern, den Dr. Emil Beck persönlich um seine Meinung ange- gangen war,18h stimmten darin überein, dass vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus der Zollanschluss an die Schweiz für Liechtenstein der einzig richtige Weg sei. Der Zollvertrag wurde am 29. März 1923 unterzeichnet. Der Land- tag stimmte ihm am 26. Mai 1923 ohne Gegenstimme zu. Der Zollver- trag trat am 1. Januar 1924 in Kraft. b) Aufhebung der fürstlichen Gesandtschaft in Wien 1923 Auf den ersten Blick hat es den Anschein, als wolle die Regierung einen Schlussstrich unter die bisherige Politik ziehen, wenn sie 1923 die Gesandtschaft in Wien aufhebt. Dies sei nicht beabsichtigt. Der Zweck der Gesandtschaft, so heisst es im Bericht der Regierung an den Land- tag, «die Souveränität des Fürsten und des Landes zu betonen», sei erreicht. Die Gesandtschaft sei sowieso bisher nurmehr als Provisorium betrachtet worden.18' Dieses Argument lässt die Bürgerpartei nicht gel- ten. Auch Prinz Eduard von Liechtenstein meldet sich zu Wort. Es sei nicht einzusehen, aus welchem Grunde das «Verbindungsglied zwischen Liechtenstein und Österreich», die Gesandtschaft, aufgelassen werde. Eine Konsequenz aus dem Zollvertrag mit der Schweiz ist es nicht. Die Opposition erachtet es als einen unnötigen politischen Akt, der zudem zu abrupt erfolgt sei. Die Regierung rechtfertigt die Gesandtschaftsauf- lösung damit, dass sie «kein Werk» der jetzigen Regierung sei. Die Gesandtschaftsauflösung gehe auf einen Beschluss der vorhergehenden Regierung zurück, die im Oktober 1921 dem Fürsten vorgeschlagen habe, die Auflösung solange aufzuschieben, bis der Schweizerische Bundesrat bezüglich des Zollvertrages einen Beschluss gefasst habe. Im übrigen nehme die Schweiz schon seit 1919 die Interessenvertretung Liechtensteins im Ausland wahr. 18h Schreiben vom 21. Juni 1922 an die Regierung, LLA SF Zollsachen 1922/ 2704 Reg. ad 30. 18i LLA 1923/50 Gesandtschaftsauflösung 1923. 93
	        

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