Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

3. ZOLLVERTRAGSPOLITIK UNTER DER REGIERUNGS- MEHRHEIT DER VOLKSPARTEI a) Abschluss des Zollvertrages mit der Schweiz Die Regierung ist bestrebt, die Politik der Volkspartei konsequent weiter- und zum Ziele zu führen. Das Ziel ist ein Zollvertrag mit der Schweiz. Der Erfolg dieser Politik ist in Griffnähe gerückt. Am 4. Feb- ruar 1922 übermittelt Dr. Emil Beck der Regierung den Vorentwurf des Bundesrates vom 19. Januar 1922 zu einem Zollvertrag. Er schreibt: «Damit ist die für uns so wichtige Frage des Zollanschlusses an die Schweiz ihrer Verwirklichung wesentlich näher gerückt.»180 Es galt jetzt rasch zu handeln: eine Antwort an den Bundesrat zu formulieren und das Volk zu informieren. Dies sind in seinen Augen die vordringlichsten Schritte. Es war ihm nämlich zu Ohren gekommen, so gibt er am 28. Januar 1922 der Regierung zu bedenken, dass im Liechtensteiner Volk eine starke Stimmung gegen den Zollvertrag sei. «Es scheint mir daher sehr wichtig zu sein, dass das Volk über die Vor- und Nachteile des Vertrages aufgeklärt wird, damit es in der Lage ist, sich ein richtiges Urteil zu bilden. »18d Der Entwurf des Bundesrates wurde in der Zollkommission des Landtages beraten,18e die Dr. Wilhelm Beck präsidierte. Es standen heikle Rechtsfragen zur Debatte. Regierungschef Joseph Ospelt unter- richtet Prinz Eduard von Liechtenstein in seinem Schreiben vom 7. Mai 1922, dass beispielsweise die Strafpraxis bei Zollgesetzübertretungen, die Handhabung des Zollvertrages im Kriegsfalle und eine Freizonen- vereinbarung erörtert worden seien. Dr. Emil Beck, der zu den Beratun- gen beigezogen wurde, kam zum Schluss: «Wir werden auch heute nicht darum herumkommen, den wirtschaftlichen Bedürfnissen unseres Lan- des das Opfer zu bringen, eine fremde Zollgesetzgebung zu übernehmen, allerdings unter völliger Wahrung der Souveränität unseres Landes.»181 Das Gutachten von Prof. Dr. J. Lorenz18« über den Zollanschluss 18c LLA SF Zollsachen 1922/569 Reg. ad 30. 18d LLA SF Zollsachen 1922/490 Reg. ad 30. 18e Siehe LLA SF Zollsachen 1922/30. 18f Sitzung der Zollkommission vom 23. Mai 1922 (wie Anmerkung 18e). 18g Vgl. L. V. Nr. 46 ff, 1923; O. N. Nr. 44 und 45, 1923. 92
	        

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