Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

zeitig mit der Auflösung die Verhandlungen wegen eines provisorischen Abkommens mit Deutsch-Österreich über den gegenseitigen Verkehr und Warenaustausch aufzunehmen, ebenso mit der Schweiz für die Zeit, als ein definitiver Anschluss an irgendeinen Staat nicht abge- schlossen ist. . . »14 Dieser Landtagsbeschluss lässt die Frage offen, mit welchem Nachbarstaat ein Zollvertrag abgeschlossen werden solle. Die Reaktion der Oberrheinischen Nachrichten klingt wie ein Aufschrei. Sie kommentieren: «Endlich! Endlich, so sagte uns ein Bauersmann, leistet der Landtag wieder Arbeit. Es hat lange gedauert, bis man sich zu diesem durch die Verhältnisse schon längst für jedermann klarge- wordenen Schritt aufgerafft hat.»15 Landtagspräsident Friedrich Walser erklärte gegenüber dem österreichischen Staatsamt für Äusseres in Wien am 2. Dezember 1919, «dass eine zollpolitische Bindung des Landes nach irgendeiner Seite bei den gegenwärtigen ungeklärten Verhältnissen ausgeschlossen erscheine».153 aa) Fürstliche Gesandtschaft in Bern Am 13. August 1919 wurde Dr. Emil Beck als Geschäftsträger akkreditiert.16 14 O. N. Nr. 58, 6. August 1919. 15 O. N. Nr. 58, 6. August 1919. 15a LLA SF Zollsachen 1923/304 Reg. ad 8. 16 Zu seiner Person: Er war in Seewies (Prättigau) und in Triesenberg heimat- berechtigt. In Flims aufgewachsen, studierte er nach Absolvierung der Kan- tonsschule Chur an den Universitäten Zürich, Paris und Bern, wo er 1916 promovierte und sich 1918 habilitierte. Er starb 1973. Das Liechtensteiner Vaterland würdigt in einem Nachruf seine politischen Verdienste für das Land wie folgt: «Der damalige Privatdozent war somit in wenigen Jahren in die vorderste Reihe seiner Juristengeneration vorgerückt. Er war dann sogar als Nachfolger für Professor Huber auf dem Berner Lehrstuhl für Zivilrecht vorgesehen. Zur gleichen Zeit war die Politik unseres Landes in eine entscheidende Phase getreten. Es ging um nichts weniger als um eine Neuorientierung der Aussenpolitik, die durch die Auflassung der Donau- monarchie ihre Grundlage verloren hatte. Es kann dem Verstorbenen nicht hoch genug angerechnet werden, dass er sich zu einem Zeitpunkt, als sich ihm eine so verheissungsvolle Laufbahn eröffnete, seinem Vaterland zur Verfügung gestellt hatte, indem er die Berufung durch Seine Durchlaucht Fürst Johannes annahm und sich beim Schweizerischen Bundesrat als Ge- schäftsträger Liechtensteins akkreditieren Hess.» Nach der Aufhebung der Gesandtschaft in Bern im Jahr 1933 war er u. a. Professor für schweizeri- sches und internationales Privatrecht sowie Vizedirektor des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. 89
	        

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