Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

— 415 — ersatz gaben die von Hefigkofen alle ihre Besitzungen in Grünenbach,1 die sie vom wackeren Manne, Herrn Swiger genannt Tumme von Neu- burg8 zu Lehen hatten, mit dem Zehent in Biburg,9 den sie von den Rittern Rudolf und seinem Bruder, den Ruschen zu Lehen hatten, wobei die von Salem die Zustimmung dieser Herren einholen, dann die von Hefigkofen diesen gegenüber auf die Lehen verzichten sollten. Bei Zu- widerhandeln haben die Aussteller gegen die von Hefigkofen vorzuge- hen, bis Wiedergutmachung geschieht. Die von Salem versprachen, bei den wackeren Männern von Schellenberg, Gebrüdern und an- deren Richtern König Rudolfs in der von Schellenberg Bereich /"«in eorundem de Schellenberch districtu 
constitutis»^ durchzusetzen, dass die von Hefigkofen wegen der Schäden in Zukunft weder sachlich noch persönlich verfolgt werden. Die Urkunde soll mit den Siegeln der Aussteller und derer von Schellenberg versehen werden. Zeugen waren der Dekan in Ilmensee10 Dietrich, Pfarrer in Bermatingen,11 der Pfarrer in Meersburg, Ritter Nikolaus von Helmsdorf 
12 Swiger von D'eggenhausen 
13 Rudolf von Oberrieden,14 Konrad von Mehlishofen15 der sogenannte Ekol von Markdorf,w Herr Ulrich, der Abt, Bruder Hein- rich der Keller von Isny,11 Bruder Eberhard von Steckborn18 Mönche von Salem und viele andere ehrbare Männer. Am Ende folgt die Erklä- rung der Brüder Marquard und Ulrich, Ritter von Schellen- berg («Marquardus et vlricus fratres milites de 
Schellenberch»,) als Stellvertreter König Rudolfs, «dass wir die Vorgenannten von Hefigkofen auf Bitten von Abt und Konvent des Klosters Salem von jeder Verfol- gung, Vergeltung oder Strafe, welche sie wegen der Salem zugefügten Schäden oder Beschwerungen verdienten, oder verdient zu haben schie- nen, für uns und alle Richter in unserem Distrikt lossprechen und mit Anhängung unserer Siegel als losgesprochen bekennen.» («ab omni
	        

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