Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

Was die Zollstätte in Bendern anlangt, ist im zit. Urbar der Herr- schaft Schellenberg festgelegt: «Der zoll zu Bendern in die herrschaft Schellenberg gehörig/ auff dem rheinfluss, und auff dem landt, vermüg/ alten zolls freyheit undt zoll-/taffel, ertragt jährlich 60 fl. gibt jecz hanss Schächli.» Daraus können wir entnehmen, dass damals auch Waren, die mit Schiffen nach Bendern befördert wurden, bei dieser Zollstätte verzollt wurden. Ein Hans Schächli war herrschaftlicher Zolleinnehmer.2 Diese Fähre wurde von Grenzbewohnern und Fernreisenden häufig benutzt. Sowohl die Bewohner links und rechts vom Rhein besassen Eigengüter auf der gegenüberliegenden Seite. Die Bearbeitung dieser Güter und die Einbringung der Ernte musste über die Fahr erfolgen. Zahlreiche Pilger aus Tirol und Vorarlberg benutzten die Benderer Fähre auf ihrer Pilgerreise nach Maria-Einsiedeln. Die Überfahrt über den Rhein war oftmals sehr gefahrvoll, insbe- sondere bei Hochwasser.3 Im Jahre 1512 haben die Salezer in ihrem Gesuch um Zubilligung eines eigenen Seelsorgers auf den «gefahrvollen Rheinstrom» hingewiesen. Da die Bewohner von Haag, Sennwald und Salez bis ins späte Mittelalter zur Pfarrei Bendern gehörten mussten die Kirchgänger aus diesen Gemeinden am Sonntag diese Fähre benutzen. Am 16. April 1585 ereignete sich bei der Fähre Bendern-Haag ein grauenvolles Unglück, bei dem 85 Werdenberger Pilger, hauptsächlich Gamser, ums Leben kamen. Es heisst «Einhundertfünfzehn Weibs- und Mannspersonen zogen in einer Prozession zum Benderer Gottes- 2 Der Zoll bei der benachbarten Zollstätte «ze raggel» war mit 4 fl. angeführt. Zeitweise wurde auch am Rofenberg Zoll eingehoben. Verschiedene Urkunden besagen, dass ab dem 13. Jahrhundert auf dem Rhein von Chur bis in den Bodensee und umgekehrt auf Schiffen und Flössen Han- delswaren verschiedenster Art befördert worden sind. In einer Verordnung von König Rudolf vom Jahre 1291 war festgelegt, dass der Rhein des Reiches frei» Strasse sei, die jeder für seinen Bedarf benützen könne. 3 Uber den gefährlichen Fährenbetrieb hat der Kreishauptmann Ebner u. a. im Jahre 1830 berichtet: «Statt das Schiff an dem über den Fluss gespannten Seil zu befestigen, nimmt der Schiffer das Seil bloss in die Hand und geleitet an demselben, das Schiff mit sich schleppend, hin und her. Lässt er das Seil aus Unachtsamkeit aus der Hand wird das Schiff stromabwärts weggerissen und ist mit seiner Ladung der Gefahr des Unterganges ausgesetzt.» S. M. Tiefenthaler, Die Berichte des Kreishauptmannes Ebner, Dornbirn 1956. 224
	        

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