Die Balzner Mühle herrschte bis 1837 der sog. «Mühl- oder Sackzwang», wonach alle Un- tertanen bestimmten Mahlwerken zugewiesen wurden und nur diese be- nutzen durften. Im Vaduzer «Mühleholz» standen drei Mühlen im Herr- schaftsbesitz, während in privater Hand Mühlen in Balzers, Triesen, Triesenberg, Eschen, Schaanwald und Gamprin standen. Auch in Rug- gel bestand eine allerdings gemeindeeigene Mühle. Alle Mühlen wurden mit Wasser betrieben, bedurften demgemäss eines stärkeren Fliessge- wässers und bilden damit indirekte Hinweise auf ein Gewässer. Auch die Hanfreibe und Gerstenstampfe in Schaanwald wurden mit Wasser be- trieben, genau gleich, wie auch die Sägereien. Alle ehemaligen Mühlen können ausser im Falle Gamprin, heute noch durch entsprechende Flur- namen nachgewiesen werden. Nipp (1911, S. 62) sieht zudem im Balz- ner «Iramali» eine vermutliche «area mulin» — einen Mühlplatz. Dem- gemäss wäre am Mühlbach bereits weiter südlich eine Mühle gestanden. — bei der Mühle, Balzers (ob der Mühle, 1521) — ausser der Mühle, Balzers — Mühlegut, Balzers (Mühlegueth, 1690) 169