Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

liechtensteinische Landrat (Landtag) die Schaffung eines Polizeikorps von acht Mann beschloss, wurde die Macht in einem besonderen Kursus in Bregenz ausgebildet. Für die Judikatur wird das österreichische Vor- bild und werden österreichische Untersuchungsbeamte und Richter be- vorzugt. Die Abschaffung der Gesandtschaft in Bern, an und für sich ein Schildbürgerstück, krönte diese Abwendungstendenz von der Schweiz ...» Der Landtag hatte in seiner Sitzung vom 22. März 1933 die Aufhebung der fürstlichen Gesandschaft in Bern beschlossen. Die Begründung ist eine ähnliche wie seinerzeit bei der Aufhebung der fürstlichen Gesandtschaft in Wien. Regierungschef Dr. Josef Hoop gibt Dr. Emil Beck zu verstehen, dass die Beziehungen zur Schweiz gefestigt sind. In der Erklärung der Regierung heisst es: «Landtag und Regierung betonen besonders, dass dieser Vorgang nicht nur kein Abrücken von der Schweiz bedeuten, sondern dass in den Beziehungen zur Schweiz eher eine Vertiefung eintreten soll. Bestimmend waren vor allem Erspar- nisrücksichten, dann aber auch der Umstand, dass die Gesandtschaft seinerzeit für die zwischenstaatlichen Verhandlungen über den Post- und Zollvertrag ins Leben gerufen wurde und ihr Zweck, nachdem die Beziehungen zur Schweiz gefestigt sind, nun erfüllt ist.»30 Die Neue Zürcher Zeitung spart nicht mit herber Kritik. So bemerkt sie: «Die Motivierung dieses für das Schicksal des Fürstentums wichtigen Schrit- tes, wie der Sparnisrücksichten, fällt umso mehr auf, als in der gleichen Landtagssitzung bei der Budgetberatung für das kommende Jahr ein Einnahmeüberschuss von über 400 000 Franken festgestellt wurde ...» Wie seinerzeit die Bürgerpartei z. T. aus ideellen Gründen gegen ein Zollbündnis war, so stehen auch hier ideelle, und nicht wirtschaft- liche Überlegungen im Vordergrund, wenn die Neue Zürcher Zeitung und die Liechtensteiner Nachrichten der Regierung «innerliche Ab- neigung gegen den Zollvertrag» bzw. «Abwendungstendenz von der Schweiz» vorwerfen. Das verhärtete parteipolitische Klima Hess die Parteien nicht zusammenfinden.303 30 LLA 130/577. Auflösung der Gesandschaft Bern. 30a Vgl. Wille Herbert, Landtag und Wahlrecht im Spannungsfeld der politischen Kräfte in der Zeit von 1918 — 1939, in: Liechtenstein Politische Schriften, Heft 8, 101 ff. 102
	        

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