Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

Die Denkschrift des Fürsten Gundacker und sein Friedens- appell Das Jahr 1633 bringt die tragische Wende im Schicksal Wallen- steins. Zu Beginn geniesst er noch die Gunst des Kaisers, der ihm, dem Herzog von Friedland, Mecklenburg, Sagan und Grossglogau ein Patent erteilt, in dem er rühmt, dass er «Uns und Unseren Vorfahren, Römi- schen Kaisern, böhmischen Königen und Erzherzogen zu Österreich in Friedens- und Kriegszeiten vielfältig erwiesene ansehnlich standhafte, treue Dienste geleistet hat, darin er mit Darsetzung von Gut und Blut für uns und unser hochlöbliches Haus Österreich in stets währender ge- horsamer Ergebenheit fortzusetzen erbötig ist». Wahrlich ein hohes Lob für den schon umstrittenen Oberkommandierenden! Auch Fürst Gundacker hielt noch zu dem grossen Feldherrn. Er hatte Wallenstein Ende 1632 in Znaim getroffen, wo sich dieser durch Wochen aufgehalten hatte, und mit ihm bestimmt Friedenspläne be- sprochen. Sie stimmten, wie aus der Denkschrift hervorgeht, in ihren Ansichten weitgehend überein, denn wir wissen, dass Wallenstein im- mer wieder den Frieden im Auge hatte, und so dürfen wir annehmen, dass der Friedensappell des Fürsten wenigstens zum Teil ein Nieder- schlag ihrer Gespräche ist. Am 26. Januar 1633 schreibt Fürst Gundacker an den Grafen Max Trauttmannsdorff einen Brief, der einen höchst eindringlichen und sehr offenen Appell zum Frieden darstellt. Er wählt den Grafen als Empfän- ger, weil er weiss, dass dieser als Geheimer Rat beim Kaiser in höch- stem Ansehen steht, und er überlässt es ihm, vom Inhalte dem Kaiser gegenüber Gebrauch zu machen. Zweifellos wurde die Denkschrift dem Kaiser nicht übergeben, wohl auch wegen ihrer unkonventionellen Offenheit, was daraus zu erkennen ist, dass sich das Original im Trautt- mannsdorffschen Familienarchiv in Wien befindet. Der Fürst betont darin, dass er einzig und allein den Zweck ver- folge, den Dienst an Seiner Majestät und die allgemeine Wohlfahrt zu fördern. In der Bemerkung, er sei nicht in allen Einzelheiten informiert, weil er an den Beratungen nicht teilnehme, drückt er aus, dass er am Hofe, in Ungnade gefallen, kein Amt mehr habe. Bescheiden schliesst Fürst Gundacker: «Der Herr braucht sich nicht zu bemühen, weil er anderes zu tun hat.» 89
	        

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