Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

Im Jahre 1619 waren die vereinigten Truppen der Böhmen und Ungarn an der Donau bis vor die Tore Wiens vorgedrungen. Die Regi- menter Wallenstein, Liechtenstein und Tieffenbach brachten ihren Vor- marsch zum Stillstand. Der bekannte Historiker des grossen Krieges Gindely legt dar, wie Fürst Maximilian mit seinen Reitern die Entscheidung in der grossen Schlacht am Weissen Berg herbeiführte. Wallensteins Kürassierregiment kämpfte mit, sein Inhaber selbst aber nahm nicht teil. Gemeinsam kämpften sie im folgenden Jahre gegen die Ungarn. Bevor Wallenstein 1625 das Generalat, den Oberbefehl über die ge- samten kaiserlichen Truppen erhielt, gab es vier Generale. Nun hatte Wallenstein allein diesen Rang, und die vier demissionierten, auch Fürst Maximilian; er behielt aber seine Stellung und sein Regiment. Bald darauf zog er sich vom Militärdienst zurück. 1638 wurde er zum Kommandanten der wichtigsten Grenzfestung Österreichs gegen die Türken, Raab in Westungarn, ernannt und dort starb er 1643 als Feld- marschall. FÜRST GUNDACKER Der jüngste der Brüder war in erster Linie Verwaltungsfachmann. Er trat sehr früh in den Hof dienst ein und war schon mit 19 Jahren Kämmerer des Erzherzogs Matthias. In einer Reihe von Gutachten machte er Vorschläge zur Verwaltungsreform, durchaus nicht im Sinne des bequemen Beamtenadels am Wiener Hofe. Nach verschiedenen Gesandtschaften im Auftrage des Kaisers wurde er 1619 Präsident der Hofkammer und 1621 wirklicher Geheimer Rat, wodurch er in den engsten Kreis der Berater des Kaisers Ferdinand II. aufrückte. 1624 erwarb er aus Rebellenbesitz die grossen Güter Krumau und Ostra zu Wilfersdorf hinzu, das ihm auf Grund der Erbteilung des Fürstenhauses zugefallen war. Des Kaisers Erster Minister und engster Vertrauter Fürst Hans Ulrich Eggenberg schreibt ihm, er sei zu einer Sitzung des Geheimen Rates nicht eingeladen worden, weil man besorgt gewesen sei, es könn- ten Differenzen entstehen. Der Kaiser wolle ihm Zeit lassen, «sich seines Gemüts gegen eine oder andere Person im Vertrauen zu erklären.» Als (S2
	        

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