Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

zinses ab 1. Jänner 1919. Die Gemeinde hat damals die Gerechtigkeit an sich gezogen, und die Wiedererrichtung einer Wirtschaft inmitten von Allmeind sowie die Errichtung einer Wirtschaft im Oberdorf, wel- ches Recht dem Besitzer der Erblehensurkunde zustand, zurückgelegt.38 Obwohl das Bad Vogelsang anfänglich sehr gut besucht sein durfte, verlor es später an Bedeutung. Einzelne Besitzer erwarben weniger das Bad als die Gerechtigkeit, die mit dem Besitze desselben verbunden war, nämlich im Triesner Oberdorf eine Wirtschaft zu errichten.. War aber einmal die Taverne eingerichtet, so ging sie nicht mehr so schnell ein und es wurde versucht, das Recht der Taverne weiterhin auch nach Ver- äusserung des Bades zu halten. Die Beschreibung des Bades und des Lehens Die Erblehenurkunde vom 17. Juni 1617 lässt die Frage offen, ob das Bad erst 1617 neu errichtet wurde oder ob es sich um die Verlei- hung als Lehen eines bereits bestehenden Bades handelte. Es ist aber eher anzunehmen, dass das Bad bereits früher bestand und als solches benützt wurde. Das Bad selbst stand mitten im Buchenwald. Erst später ist in der näheren Umgebung Allmeind geschaffen worden. Im Jahre 1661 bewilligte Graf Franz Wilhelm von Hohenems den Triesnern die Ausreutung und Schaffung einer Allmeind auf Matruolen, in der Heu- lede und unter Scherrisegg.39 Es liegt aber die Vermutung nahe, dass das Lehen Bad Vogelsang nicht nur die Badgerechtigkeit beinhaltete, sondern dass dabei auch Grundbesitz einbezogen war. Denn im Jahre 1738 verkaufte der dama- lige Inhaber des Bades, Jakob Seger aus Vaduz, an die Gemeinde Trie- sen einen Stall samt Gut im Vogelsang für 110 fl., wobei er sich nur den Krautgarten, die notwendige Holzlege, sowie auch Weg und Steg zum Badhaus vorbehielt. Der Umfang des Lehens seiner Ausdehnung an Grundbesitz nach ist nicht festzustellen. Der Begriff Vogelsang ist heute 38 GAT Bund 5 Fasz. 3. 39 JBL 2, S. 225. 40 GAT Bund 5 Fasz. 3. 128
	        

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