Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

54 — altem Herkommen gemäß erneuert werden. Marquard und Ulrich wählen zwei Richter aus ihren Leuten, ebenso Konrad (Hüfingen). Diese vier schwören einen Eid, noch vier Mitglieder aus deu tüch- tigsten Männeru zu wählen. Diese haben wieder zu schwören und noch vier Männer zu wählen (immer je zwei ans einer Herr- schaft). Anch diese haben zu schwören mit allen vorhergehenden, daß sie richten wollen dem Armen wie dem Reichen, niemand zulieb und niemand zuleid. Ist ein Richter abwesend, kann der Ammann der betreffenden Herrschaft als Obmann das Gericht durch Wahl eines Mitgliedes ergänzen. Keine der Herrschaften darf auf die freie Entscheidung der Richter Einfluß übeu, aus- genommen, wenn sie von einem Richter in einer Sache nm Rat gefragt würden. Dann sollen sie nach bestem Wissen und Ge- wissen raten. Unterredungen der Richter dürfen nur vvr dem Ammann stattfinden. Doch darf der Ammann bei Abstimmungen nichts dareiu redeu, außer wenn er gefragt würde, oder er den Stichentscheid zu geben hätte (Reg. 436). Am Donnerstag nach Mariä Empfängnis leistete Marquard Bürgschaft für das Heiratsgut der Ursula, der Gemahlin des Jakob Truchsessen v. Waldburg (Reg. 591). Am 28. Juli 1451 verkaufte Marquard V. an seinen Bruder Ulrich I. seinen halben Teil an der Beste und dem Bauhofe (Oekonomiegebüudeu) zu Kißlegg und seinen vierten Teil an dem Amte und Gerichte daselbst für'7000 Gulden (Reg. 442). Den Grund für diesen Schritt finden wir in seinen Familien- verhältnissen. Er hatte nämlich den Schmerz, seine zwei Kinder, die beiden Söhne Georg (geb. 1428) und Märk (geb. 1430) in der Blüte der Jahre hinsterben zu sehen. So mag dem armen Manne der Aufenthalt im Schlosse zu einsam gewesen sein. Er befand sich auch meist aus Hosdiensten im Ausland. Doch kaufte er sich im Mai 1454 von einem Bürger von Leutkirch ein Hans mit Hof nnd Hofstatt zn Kißlegg um 12 Pfd. Pfennig. Sein Hauptmaunamt in der Rittergenossenschaft gewährte ihm einige Zerstreuung. Als solcher brachte er am 29. November 1451 mit anderen Rittern einen Ausgleich zustande zwischen dem Ritter Peter von Argan und dem Rate zu Augsburg (Reg. 444). Im Oktober 1454 treffen wir ihn in Prag, wo er und Sigmund
	        

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