Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 47 — Kindern ein Legat von 2000 Pfd. in Gold. Diese Anna heiratete später als Witwe den Rndols v. Baldegg, welcher in erster Ehe mit Beatrix v. Ringgenberg vermählt gewesen war. )̂ Mit diesem Manne hatte Anna drei Kinder: Niklaus, Wilhelm und Doro- thea, deren Vormund nach Rudolfs Tode Albrecht Thumb v. Neuburg zu Klingen war. Die Dorothea v. Baldegg heiratete 1. den Balthasar v. Wartenberg genannt v. Wildenstein und 2. den Georg v. Neuhausen. Sie starb am 18. Mürz 1509'). Adelheid war ebenfalls Chorfrau im Stifte zu Lindau. Sie starb am 24. April 1463. Marquard V., geboren 1. Jänner 1399, wurde Ritter uud fürstl. baierischer Pfleger zu Landsberg. Im Jahre 1427 heiratete er die Beuedikta v. Freiberg, des Ritters Friedrich v. Freiberg zu Altensteußlingen Tvchter. Er versicherte seiuer Hans- frau den Rest ihres Heiratsgutes, nämlich 500 Guldeu auf einige Güter zu Kißlegg. Am St. Johannistage 1432 wurde Marquard zum Ritter geschlagen. In Diensten der Stadt Angsbnrg zog er am 22. Angnst 1432 als Hauptmaun gegen die Hnssitcn in Böh- men und kehrte im Jahre 1438, dem Todesjahre seines Vaters, zurück. Er ward auch Hauptmaun der Rittergesellschast des St. Georgenschildes an der Donau. Durch seiue Gemahliu kam er am 1. Immer 1434 in den Mitbesitz von Münsterhausen bei Augsburg, vou Kirch- heim, Derndorf, Diepertshosen, Aufhof uud Haselbach im Bur- gauischen Die Herren v. Freiberg waren Lehenträger von diesen Orten. Durch Leheufolge ihrer Gemahlinnen kamen zu Ansaug des Jahres 1434 Marquard v. Schelleuberg als Gemahl der Benedikta v. Freiberg, Eberhart v. Stain als Gemahl der Anna v. Freiberg nnd Walter v. Hürnheim als Gemahl der Ursula v. Freiberg — Töchter des f Friedrich v. Freiberg — iu den Mitbesitz dieser Güter. Später übernahm Walter v. Hürnheim das Ganze (Reg. 409). Am 19. August 1435 einigten sich durch ein Schiedsgericht Eberhart v. Waldburg und Marquard mit seinem Bruder Ulrich über das Recht des Holzhaueus im Liederholz. Darnach durften )̂ Theod. v. Liebeunu, Geschichte derer v. Baldcgg, S. 69. 2) Gütige Mitteilung des Hrn. Freiherru v. Stotziugcu. 2) Bauiuauu l. e. II. 598.
	        

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