Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 34 — allenthalben öffentlich anschlagen lassen, in dem sie sich ihres ver- meinten Herkommens und ihrer Taten rühmen und nns der Un- gerechtigkeit zeihen. Daher sehen auch wir uns veranlaßt, den Sachverhalt an Hand der Urkunden bekannt zu geben. Er ver- hält sich so. Es lebte vor Zeiten ein sogenannter Tölzer v. Schellenberg, der zu Kißlegg saß, aus unserem Geschlechte, der ohne eheliche Leibeserben starb, aber mit einer Magd einen unehelichen Sohn gehabt uud hinterlassen hat, der sich znerst Märk Tölzer und dann Märk Schellenberg, aber nicht v. Schellen- berg geschrieben hat.') Seiner unehelichen Abkunft wohl bewußt, maßte er sich unser Wappen und Kleinod und unseren Namen nicht an. Dieser konnte eine v. Buchen zur Ehefrau bekommen und hatte vou ihr 4 Söhne, . nämlich Endres, Jakob, Hans und Märk, die sich später bei Edlen und Grafen lange aufhielten, einige von ihnen auch mit Hilfe unseres Vetters, des Herrn Ritters Marquard v. Schellenberg') in den Dienst des Herzogs Sigmuud v. Oesterreich kameu, daselbst auch, was wir ihnen gerue gönnten, emporkamen. Wir hätten allerdings nicht gedacht, daß sie soweit gingen, unseres Geschlechtes Namen, Schild nnd Helm anzunehmen. Sollte das, wie sie vorgeben, schon früher geschehen sein, so müßte das so heimlich zugegangen sein, daß wir es nicht inue wurden uud es uuserer Sache uicht schaden kann. Zu wiederholten Malen sind sie aber von Adeligen, die unsere Herknnst kennen, wegen des unberechtigten Gebrauches unseres Wappens getadelt nnd bestraft worden. Erst als alles nichts nützte, sahen wir uns zum Einschreite» gezwungen. Jedermann sieht ein, wie berechtigt das- selbe ist. Da der Tölzer v. Schellenberg keine ehelichen Söhne hinterlassen hat, sondern nur den uuehelicheu Märk Tölzer uud die Eukel nnd andere, die von ihm, als von einer uneheliche» Wurzel kommen, die also unsere Standesrcchte nicht gebrauchen dürfen. Wenn sie ferners sich daraus beruseu, daß ihre Ver- wandte Anna v. Schellenberg, die Klostcrsran, ihre Adclsgenossen- schaft habe nachweisen müsseu und können, so wissen wir vvn dieser Sache gar nichts, da wir, die eigentlichen v. Schellenberg >) 
„Unehelich" ist hier 
Ivvhl sür das richtigere „nnebcnbürtig" gesetzt. Die ganze 
Darstellung läsü an Genauigkeit überhaupt zu wünschen übrig! -) Marquard v. Schelleuberg zu Sulzbcrg, österreichischer Marschall und Rat, auch Lcmdvvgt iu Schwaben.
	        

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